Drucksache - 0287/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0287/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Bäume am Wikingerufer retten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0287/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Baumfällungen der Senatsverwaltung am Wikingerufer zu stoppen. Sofern dies nicht möglich ist, genehmigt der Bezirk der Senatsverwaltung Baumfällungen nur nach gutachterlicher Einzelprüfung und nachgewiesener Notwendigkeit zur Sanierung der Uferwand.
Außerdem ist die SenUVK aufzufordern, im Rahmen der ökologischen Baubegleitung alle Maßnahmen nach Angabe des SGA über die gesamte Bauzeit vorzunehmen, um die zweite Baumreihe zu erhalten.
Die Anlieger*innen und Interessenverbände sind laufend zu jedem Bauabschnitt zu hören und zu informieren.
Das Bezirksamt hat am 14.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie schon im Zwischenbericht erwähnt, wurden bei der abschließenden Beurteilung anhand der aktualisierten Daten durch das Straßen- und Grünflächenamt und einer gemeinsamen Begehung, an dem auch der BUND Berlin teilnahm, die notwendigen Sanierungsmöglichkeiten an der Uferwand festgestellt, dass die erste Baumreihe nicht erhalten werden konnte.
Alle Arbeiten und Maßnahmen werden bis Ende 2018 durchgeführt und kritisch durch das Straßen- und Grünflächenamt begleitet.
Alle notwendigen Fällungen werden anschaulich und nachvollziehbar dokumentiert.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am 07.02.2017 und 07.09.2017 zu den Baumaßnahmen informiert.
Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch SenUVK detailliert darzulegen. Das Straßen- und Grünflächenamt hat errechnet, dass Ersatzpflanzungen in Höhe von 74.000 € durchgeführt werden müssen. Wann SenUVK diese Ersatzpflanzungen umsetzen wird, ist dem Straßen- und Grünflächenamt nicht bekannt. Das SGA geht davon aus, dass diese erst im zweiten Halbjahr 2018 / Frühjahr 2019 erfolgen werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 14.11.2017 |
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