Drucksache - 0256/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Sportauschuss stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA einstimmig zu.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion der AfD) zu.
Der Ausschuss für Schule stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA (bei Enthaltungen der Fraktionen CDU und AfD) einstimmig zu.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA einstimmig (bei 4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen der Frakton DIE LINKE) zu.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen) zu.
Der Hauptausschuss stimmt der Vorlage zur Beschlussfassung des BA einstimmig zu (4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen der Fraktion Die Linke, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte überweist am 22.06.2017 die Vorlage zur Beschlussfassung des BA aufgrund von Änderungen erneut an den Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss erklärt die Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung in der Sache erledigt. Die Frist zur Anmeldung endete im März 2017.
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0256/V
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2017 - 2021
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2017 - 2021 wird zugestimmt. Diese sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
A) Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2017 - 2021 bildet die Beschlussfassung des Senats vom 06. September 2016 über die Finanzplanung von Berlin 2016 bis 2020 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms.
Die jährliche Investitionsplanung hat den Zweck, mittelfristige Planungen im investiven Bereich fortzusetzen und dabei zum Entwurf des Haushaltsplans für Folgejahre Festlegungen zu treffen.
Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2017 - 2021 weisen folgende Besonderheiten auf:
Im Vergleich zu den Anmeldungen des Bezirks Mitte zur Investitionsplanung 2015 - 2019 hat im Bereich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden baulichen Maßnahmen in Anpassung an aktuelle Entwicklungen eine umfangreiche Überarbeitung stattgefunden. Dadurch sowie auf Grund der obligatorischen Übereinstimmung zwischen dem ersten Planungsjahr (2017) mit den Ansätzen des Haushaltsplans für das Jahr 2017 ergeben sich bei einzelnen Maßnahmen signifikante Veränderungen (atypische Finanzierungsdarstellungen u. ä.) gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Diese sind in den Erläuterungen zu den der Senatsverwaltung für Finanzen zu übermittelnden Anmeldungen dargestellt. Ergänzend ist dieser Vorlage eine „Zusammenstellung der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden (Bau-) Maßnahmen in der Investitionsplanung 2017 - 2021“ zur Information der Bezirksverordnetenversammlung beigefügt. - 2 -
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der BVV vom 19.12.2013, alle baulichen Maßnahmen an Schulen und Sportanlagen sowie im Jugendbereich zu realisieren, werden mit der Investitionsplanung 2017 - 2021 alle baulichen Maßnahmen ausfinanziert.
Folgende bauliche Maßnahmen werden aus der Rücklage Pauschale Zuweisung für Investitionen vollständig finanziert und sind in den beigefügten Anmeldungen nicht mehr enthalten:
3701/715 11 Umbau des Fluchttreppenhauses der Anne-Frank-Grundschule 3704/715 03 Energetische Umbaumaßnahmen am Max-Planck-Gymnasium 2. Bauabschnitt 3715/715 17 Poststadion, Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes (10 Kabinen) und Errichtung eines Sanitär- und Versorgungsbereiches in der Gegentribüne eine ergänzende Finanzierung erfolgt aus Mitteln der baulichen Unterhaltung 3715/715 24 Sportanlage Auguststraße, Errichtung eines Gerätehauses mit Kassen- bereich 4011/715 04 Energetische Sanierung des Kinder - und Jugendzentrums, Kluckstraße.
Die baulichen Maßnahmen 4011/715 06 Energetische Sanierung des Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße und 4011/715 09 Einbau eines Aufzuges im Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße werden zusammengelegt und in der neuen Maßnahme 4011/715 06 Energetische Sanierung des Haus der Jugend, Reinickendorfer Straße - Kofinanzierung - zusammengefasst. Die bezirklichen Mittel in Höhe von 2.687 T€ beinhalten Mittel der I-Planung in Höhe von 1.291 T€ und der Rücklagen in Höhe von aufgerundet 1.396 T€. Hinzu kommen Bundesmittel in Höhe von abgerundet 3.916 T€ und Fördermitteln des Landes Berlin in Höhe von 2.100 T€. Die Gesamtkosten betragen 8.703 T€.
Folgende bauliche Maßnahmen werden nicht realisiert und sind mit Gesamtkosten in Höhe von 0 € ausgewiesen:
3703/715 01 Energetische Sanierung der Sporthalle Wiebestraße, Heinrich-von Stephan-Oberschule Diese Baumaßnahme wird Bestandteil der neuen Baumaßnahme 3703/70100 Neubau des Campus Heinrich-von Stephan-Oberschule. 3704/715 00 Neubau der Sporthalle, Lessing-Gymnasium Diese Baumaßnahme wird umgewandelt in eine zielgerichtet zugewiesene Baumaßnahme 3704/701 01 Neubau der Sporthalle, Lessing-Gymnasium. 4011/715 07 Umbau des Abenteuerspielplatzes Humboldthain 4011/715 12 Energetische Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung, Kongostraße.
Als Termin für die Abgabe der Anmeldungen für den Entwurf der Investitionsplanung 2017 - 2021 ist von der Senatsverwaltung für Finanzen im Schreiben vom 31.10.2016 der 06. März 2017 festgesetzt worden. Das Bezirksamt hat zu diesem Zeitpunkt den vorliegenden Entwurf der Planungen übermittelt und die Senatsverwaltung für Finanzen darauf hingewiesen, dass sich aus der Erörterung und der Beschlussfassung der BVV ergebende Veränderungen zu gegebener Zeit nachgereicht werden. - 3 - - 3 -
B) Rechtsgrundlage:
§§ 12 Abs. 2 Nr. 8 und 36 Abs. 2 BezVG, § 31 Abs. 1 LHO, AV § 31 LHO Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auf den Entwurf der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 - 2021 wird verwiesen.
Keine
Bezirksamt Mitte von Berlin
Berlin, den 07. Februar 2017
Bezirksbürgermeister von Dassel
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