Drucksache - 0251/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV-Mitte soll ihre Geschäftsordnung im § 25 in einem neuen Punkt (3) dahingehend zu ändern, dass dort formuliert wird: „In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, die eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten. Drucksachen, die beispielsweise nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzen, können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein. Das gilt auch bei der Einreichung von dringlichen Drucksachen. Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) § 2 (2) ist eine Geschlechtsform nur dort zulässig, wo auch nur eine gemeint ist. “
Begründung:
Die Berücksichtigung der Geschlechter, auch in Schrift und in formulierten Texten, sollte auch in der BVV zur Normalität gehören. Diese Wertschätzung der Geschlechter sollte auch durch die BVV vollzogen werden. |
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