Drucksache - 0251/V  

 
 
Betreff: Anträge, Anfragen und Kenntnisnahmen nur noch in gegenderter Sprache

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok Rothe 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Vorberatung
14.03.2017    5. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
16.05.2017    6. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.02.2017
2. überwiesen in ÄR

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV-Mitte soll ihre Geschäftsordnung im § 25 in einem neuen Punkt (3) dahingehend zu ändern, dass dort formuliert wird:

In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, die eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten. Drucksachen, die beispielsweise nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzen, können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein. Das gilt auch bei der Einreichung von dringlichen Drucksachen. Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung Allgemeiner Teil (GGO I) § 2 (2) ist eine Geschlechtsform nur dort zulässig, wo auch nur eine gemeint ist. “

 

Begründung:

 

Die Berücksichtigung der Geschlechter, auch in Schrift und in formulierten Texten, sollte auch in der BVV zur Normalität gehören. Diese Wertschätzung der Geschlechter sollte auch durch die BVV vollzogen werden.

 
 

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