Drucksache - 0226/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur,33500 Straßen und Grünflächen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0226/V ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Tierschutz in Mitte – keine Unterhaltung auf Kosten des Wohls von Tieren
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0226/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen.
Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen:
Das Bezirksamt hat am 23.05.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt unterstützt den Beschluss. Das Straßen- und Grünflächenamt ist jedoch bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an Recht und Gesetz gebunden.
Gem. § 11 Abs. 2 Berliner Straßengesetz soll die Erlaubnis nach Absatz 1 in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. In den vergangenen Jahren fanden auf öffentlichen Flächen keine Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren statt. Derzeit liegen auch keine Anträge auf Sondernutzungen öffentlicher Flächen für Zirkusveranstaltungen vor.
-2- (DS 0226/V)
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt nimmt zu dem Beschluss Stellung: „Die Empfehlung wird seitens der Veterinäraufsicht unterstützt. Hintergrund sind in die der Vergangenheit festgestellten Verstöße einzelner Zirkusunternehmen gegen das TierSchG und die Leitlinien des BMEL. Seit 2014 fand in Berlin-Mitte kein Gastspiel eines Zirkus unter der Beteiligung von Wildtieren statt.
Die Auflage der zuständigen Behörde, Wildtiere nicht mitzuführen, erfolgt immer individuell, da es für ein pauschales, kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen an der Rechtsgrundlage fehlt.
Dessen ungeachtet, wird der FB 3 auch die Bemühungen des Landestierschutzbeauf-tragten unterstützen.“
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, . .2017
von DasselWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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