Drucksache - 0226/V  

 
 
Betreff: Tierschutz in Mitte - keine Unterhaltung auf Kosten des
Wohls von Tieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag Konrad 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Gruppe der Piraten vom 07.02.2017
2. Beschluss vom 17.02.2017
3. VzK (DEckblatt) vom 07.06.2017
4. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin           .          .2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur,33500

Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0226/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Tierschutz in Mitte – keine Unterhaltung auf Kosten des Wohls von Tieren

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0226/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen.

 

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen:

 

  1. Sich gegenüber den Eigentümern von Flächen, die in der Vergangenheit für die Durchführung von Zirkussen oder Jahrmärkten genutzt wurden oder dafür geeignet sind, sich für eine freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise bei der Überlassung an Dritte einzusetzen und

 

  1. gegenüber dem Senat die Initiative des Berliner Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.05.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt unterstützt den Beschluss. Das Straßen- und Grünflächenamt ist jedoch bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an Recht und Gesetz gebunden.

 

Gem. § 11 Abs. 2 Berliner Straßengesetz soll die Erlaubnis nach Absatz 1 in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. In den vergangenen Jahren fanden auf öffentlichen Flächen keine Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren statt. Derzeit liegen auch keine Anträge auf Sondernutzungen öffentlicher Flächen für Zirkusveranstaltungen vor.

 

 

 

-2-

(DS 0226/V)

 

 

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt nimmt zu dem Beschluss Stellung: „Die Empfehlung wird seitens der Veterinäraufsicht unterstützt. Hintergrund sind in die der Vergangenheit festgestellten Verstöße einzelner Zirkusunternehmen gegen das TierSchG und die Leitlinien des BMEL. Seit 2014 fand in Berlin-Mitte kein Gastspiel eines Zirkus unter der Beteiligung von Wildtieren statt.

 

Die Auflage der zuständigen Behörde, Wildtiere nicht mitzuführen, erfolgt immer individuell, da es für ein pauschales, kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen an der Rechtsgrundlage fehlt.

 

Dessen ungeachtet, wird der FB 3 auch die Bemühungen des Landestierschutzbeauf-tragten unterstützen.“

 

 

A) Rechtsgrundlage:      

 

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,            .           .2017

 

 

 

von DasselWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 
 

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