Wir fragen das Bezirksamt:
Am 04. Februar 2017 versuchten Ehrenamtliche und private Gäste Bewohner*innen der Notunterkunft Osloer Straße 23 – 26 zu besuchen. Der Zutritt zur NUK wurde ihnen vom Wachschutz verwehrt. Man verwies auf die Heimleitung. Als sich die Menschen in und vor der NUK beschwerten, verständigte der Wachschutz die Polizei, und verlangte die Aufnahme der Personalien der Besucher*innen mit der Begründung des Hausfriedensbruchs.
1. Ich frage das Bezirksamt: Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass die Heimleitung den Zutritt von Freiwilligen und Gästen der Bewohner*innen verwehrt?
2. Wird das Bezirksamt sich kurzfristig mit dem Betreiber BTB Bildungszentrum in Verbindung setzen und diesen um Klärung bitten und ihn dazu auffordern, Besucher*innen nicht den Eintritt zur NUK zu verwehren?
3. Wird das BA, auch auf Grund der vergangenen Ereignisse, dem Betreiber verdeutlichen,
dass ein solcher Umgang mit den Bewohner*innen und deren Gästen, bzw. freiwilligen Ehrenamtlern inakzeptabel ist?