Drucksache - 0159/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.:42660
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0159/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
"Zweite Fortschreibung der Zuweisung für das Haushaltsjahr 2017"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat am 10.Januar 2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur Fortschreibung der Zuweisung für das Haushaltsjahr 2017 Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 11. August 2016 die Zweite Fortschreibung der Globalsummen 2017 (technische Fortschreibung) übersandt. Mit der Fortschreibung gehen für den Bezirk Mitte die hier nachfolgend beschriebenen Auswirkungen einher.
Die Globalsumme 2017 erhöht sich mit der Fortschreibung um 3.402 T€ auf nunmehr 686.683 T€. Dabei hat sich das Produktsummenbudget um 5.389 T€ erhöht, gleichzeitig steigt die Einnahmevorgabe um 1.987 T€. Darüber hinaus steht dem Bezirk Mitte nunmehr der Überschuss des Jahres 2015 in Höhe von 1.303 T€ zur Verfügung.
Die Vorlage eines Ergänzungsplans für 2017 durch den Bezirk Mitte ist nicht erforderlich, die erforderlichen Anpassungen werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch die Serviceeinheit Personal und Finanzen vorgenommen.
Die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Veränderungen bei den Transferausgaben (im T-Teil) sind gezielt zuzuordnen und erfordern insofern eine Anpassung der entsprechenden Ansätze. Dies bedeutet gegenüber den bisherigen Ansätzen für das Haushaltsjahr 2017 sowohl Reduzierungen (z.B. HbL) als auch Erhöhungen (z.B. HzE), die detaillierten Auswirkungen sind der Anlage zu entnehmen.
Die mit der Fortschreibung vorgenommene Reduzierung der Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten ergab für den Bezirk Mitte insgesamt eine Reduzierung um 1.553 T€.
Im Ausgabefeld A 07 (Beköstigung) erfolgte mit der Fortschreibung eine Erhöhung um rund 130 T€. Dabei handelt es sich um eine gezielte Zuweisung außerhalb der Normierung, so dass eine Anpassung an das Ergebnis der Fortschreibung erforderlich wird.
Im Bereich der Personalausgaben fanden diverse Fortschreibungstatbestände Berücksichtigung. So wurden u.a. die Besoldungserhöhung zum 01.08.2016 um 2,8% und die Kosten zusätzlichen Personals im bewilligten Umfang (flüchtlingsbedingter Mehrbedarf und AG Wachsende Stadt) in die Neuberechnung des Teilplafonds Personal einbezogen.
Die erhöhte Einnahmevorgabe zieht für die Haushaltswirtschaft 2017 keinen Änderungsbedarf nach sich, da die Ansätze des Haushalts 2017 die Vorgabe bereits überschritten hatten und entsprechend darüber hinausgehende Einnahmen vorsehen.
Unter Berücksichtigung der geänderten Zuweisung sowie der Änderungsbedarfe bei den Ansätzen im T-Teil, bei der Beköstigung und aufgrund der Fortschreibung der Personalausgaben ergäbe sich für den Bezirk Mitte ein aufzulösender Handlungsbedarf von ca. 1.600 T€.
Gleichwohl konnte im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2016 festgestellt werden, dass im Bereich der Personalmittel Minderausgaben von ca. 2.400 T€ zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund kann aktuell davon ausgegangen werden, dass die Fortschreibungssachverhalte auch bei nur geringfügiger Erhöhung der Ansätze bei den Personalausgaben vollumfänglich finanziert werden können. Dementsprechend erfolgt hier eine Erhöhung der Ansätze um lediglich rd. 700 T€ gegenüber dem rechnerisch ermittelten Bedarf von insgesamt rd. 2.300 T€.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine über die vorstehenden Ausführungen hinausgehenden b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
derzeit keine
Ephraim Gothe Stellvertretender Bezirksbürgermeister
Übersicht Ergebnisse der 2. Fortschreibung Bezirksamt Mitte
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