Drucksache - 0155/V  

 
 
Betreff: Sanierung des Ufergehwegs im Nikolaiviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Briest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE, Grüne, SPD vom 10.01.2017
2. Beschluss vom 20.01.2017
3. VzK SB vom 10.12.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  14.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0155/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Sanierung des Ufergehwegs im Nikolaiviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0155/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die anstehende Sanierung der Gehwege am Spreeufer des Nikolaiviertels, die durch Bauarbeiten an der Ufermauer notwendig geworden sind, so zu legen und zu gestalten, dass Anwohner*Innen und Wirtschaftstreibende so wenig wie möglich beeinträchtig werden, z.B. indem man die Sanierung der Gehwege nicht in die touristische Hauptsaison legt. Dies soll in Absprache mit Anwohner*Innen und Wirtschaftstreibenden geschehen.

 

Das Bezirksamt hat am 26.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der Zustand des Spreeufers ist derzeit verkehrssicher. Nach dem Ende der Arbeiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes wurde der Uferweg fachgerecht wiederhergestellt.

Eine Sanierung des Spreeufers ist derzeit nicht geplant. Im Zuge jeder Neubauplanung würden die Anlieger beteiligt werden. Straßenbauarbeiten müssen jedoch grundsätzlich aus zwingenden technischen Gründen außerhalb der Wintersaison stattfinden.


A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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