Drucksache - 0145/V  

 
 
Betreff: Webauftritt des Bezirkes Mitte zweisprachig
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Freitag Konrad 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2017 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 10.01.2017
2. Änderungsantrag FDP vom 10.01.2017
5. Beschluss vom 17.02.2017
6. VzK ZB vom 23.05.2017
7. VzK ZB vom 07.08.2019
8. Beschluss vom 05.09.2019
9. VzK SB vom 24.06.2021
10. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 27.05. 2021

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32202

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0145/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Webauftritt des Bezirkes Mitte zweisprachig“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. 01. 2017  folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0145/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu erarbeiten, wie der Webauftritt unter
http://www.berlin.de/ba-mitte.de mehrsprachig und barrierefrei auf den wesentlichen Seiten angeboten werden kann. Dem Hauptausschuss ist inklusive einer Kostenschätzung bis April 2017 zu berichten. 

Das Bezirksamt hat am 08. 06. 2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Zunächst möchte ich um Entschuldigung und Verständnis dafür bitten, dass der Schlussbericht zur Drucksache Nr. 0145/V erst mit dieser Verzögerung vorgelegt werden kann.
 
Wie zuletzt im Zwischenbericht vom Juli 2019 dargelegt, hatte die Umsetzung des BVV-Beschlusses aufgrund vorrangiger Projekte sowie insbesondere im Hinblick auf mehrfache personelle Veränderungen in der Pressestelle des Bezirksamts Mitte zunächst nicht in dem gewünschten Zeitrahmen erfolgen können. Nachdem die Pressestelle dann personell neu aufgestellt worden war, hat im vergangenen Jahr die grundlegende konzeptionelle und organisatorische Planung in diesem Arbeitszusammenhang beginnen und inzwischen in Teilen erfolgreich umgesetzt werden können.

So gibt es seit dem Sommer 2020 im Webauftritt des BA-Mitte unter der Verlinkung
https://www.berlin.de/ba-mitte/service/sprache/ folgendes Angebot:
„Sie sprechen kein Deutsch? Wir helfen Ihnen weiter!“
Mit einem Mausklick kann dieses Angebot von der deutschen in die englische Sprache umgeschaltet werden. Bereitgehalten werden Inhalte und Service-Hinweise, die grundlegende Informationen für Menschen bieten, die neu in Berlin sind und/oder deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist.

Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt: „Telefonischer Dolmetschdienst, Sprachmittlung in den Gesundheitsdiensten, Lotsenprojekt ,die brücke‘, mehrsprachige Broschüre mit Anlaufstellen im Bezirksamt Mitte für geflüchtete Menschen, Facebookgruppen #NeuinMitte, Unterstützung für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung sowie Integrationsbüro im Bezirksamt Mitte.“

Aktuell wird daran gearbeitet, das Sprachenangebot in den erwähnten Bereichen weiter auszubauen und es zusätzlich in den Sprachen Arabisch, Türkisch, Bulgarisch und Russisch verfügbar zu machen. Diese Sprachen wurden in Abstimmung mit dem bezirklichen Integrationsbüro ausgewählt; sie repräsentieren jene Herkunftsländer, aus denen Menschen statistisch gesehen am häufigsten in Mitte ein neues Zuhause gefunden haben oder aber im Bezirksamt Mitte vorstellig werden. Spätestens bis Ende Juli 2021 wird diese Sprachen-Erweiterung online gehen.

Das neue Angebot wird dann kombiniert werden mit leicht verständlichen Symbolen (Gebärdensprache), die das Verständnis sowie die Orientierung weiter erleichtern sollen.
Überdies werden im Webauftritt des Bezirksamts Mitte auch verschiedene Ämter-Übersichtsseiten in leichter Sprache bereitgehalten: https://www.berlin.de/ba-mitte/de-plain/

Die Kosten für die Einrichtung des mehrsprachigen Internetangebots belaufen sich insgesamt auf eine Summe von rund 600 Euro für die erforderlichen Übersetzungsleistungen. Hinzu kommen die Personalkosten in der Pressestelle insbesondere für die entsprechenden Arbeiten im Content Management System Imperia 10.

Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass dieses komprimierte Angebot in der „Weltsprache“ Englisch sowie ausgewählten weiteren Sprachen eine Grundversorgung darstellt, die es Menschen ohne Deutschkenntnisse übersichtlich und praktisch gut handhabbar ermöglicht, sich eine Orientierung zu verschaffen und anschließend darüber hinaus gehende Angebote in Anspruch nehmen zu können. Die Ausdehnung auf noch weitere Sprachen wird für nicht zielführend gehalten, da dies den Internetauftritt unübersichtlich machen würde und nicht plausibel begründbar wäre, welche Sprachen dann mit aufgenommen werden sollten und welche nicht.

Die grundsätzliche Amtssprache in der Berliner Verwaltung ist Deutsch – es wird für hilfreich gehalten, es Menschen zu ermöglichen, sich mit den beschriebenen Unterstützungsangeboten perspektivisch in der deutschen Sprache orientieren und verständlich machen zu können. Dieser Ansatz hat integrativen Charakter und fördert die Teilhabe nicht nur bei der Erledigung behördlicher/bürokratischer Notwendigkeiten, sondern insbesondere die Teilhabe am weiteren gesellschaftlichen Leben.

Das Bezirksamt Mitte ist wie alle Berliner öffentlichen Verwaltungen gehalten, seinen Internetauftritt nach den landesweit geltenden Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit zu gestalten. Es hat dazu eine „Barrierefreiheitserklärung“ (https://www.berlin.de/ba-mitte/barrierefreiheitserklaerung.922544.php) abgegeben und veröffentlicht. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Das wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt, das am 15. März 2019 in Kraft getreten ist. Es konkretisiert nach EU-Recht bestehende gesetzliche Forderungen an die digitale Barrierefreiheit. 

Der Webauftritt des Bezirksamts Mitte von Berlin konnte bisher aus technischen, organisatorischen und politischen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei konzipiert werden.

Da es sich hierbei insgesamt um einen langwierigen, technisch und inhaltlich schwierigen Grundsatzprozess handelt, welcher alle Berliner Behörden gleichermaßen betrifft, bedarf es eines landesweit einheitlichen Umsetzungskonzepts unter Federführung der SenInnDS.Um das Thema derart grundsätzlich anzugehen und umzusetzen, würde es z.B.flächendeckender Schulungen für alle Beschäftigten zum Thema Barrierefreiheitnicht zuletzt in word/pdf bedürfen. Im Moment werden die Bezirke mit der Umsetzung aber weitestgehend allein gelassen.

Das Bezirksamt Mitte fordert daher ein landesweites Umsetzungskonzept, die Bereitstellung konkreter Sach- und Personalmittel sowie eine konkrete Rollenbeschreibung der Funktion „Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit“. Um hierbei voranzukommen und eine landeseinheitlich verbindliche Verfahrensregelung für alle Berliner Bezirksämter herbeizuführen, hat das Bezirksamt Mitte einen Vorstoß im Rat der Bürgermeister (RdB) unternommen. Dieser Antrag des Bezirksamts Mitte im RdB wurde von der Berliner Landeskonferenz der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ausdrücklich unterstützt, siehe Anlage I.

Vollständige Unterstützung hat der Antrag des BA Mitte auch im RdB-Fachausschuss für Inneres (IT und Digitalisierung) erhalten, die Zustimmung im RdB erfolgte in dessen Sitzung am
19. Dezember 2019. Demnach bittet der Rat der Bürgermeister die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um die Erstellung eines einheitlichen Umsetzungskonzepts zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“ für alle Behörden des Landes Berlin.  Eine Rückmeldung von dort liegt bislang leider noch nicht vor. Das Bezirksamt Mitte hat sich in dieser Angelegenheit inzwischen an die Senatsverwaltung für Inneres gewandt und um den aktuellen Sachstand gebeten.

Dessen ungeachtet ist das Bezirksamt Mitte stetig bemüht, seine Inhalte und insbesondere seine digitalen Inhalte auch Menschen mit Behinderungen in einer Art und Weise zugänglich zu machen, dass sie diese alleine und ohne fremde Hilfe nutzen und selbstbestimmt am Leben teilhaben können.

A)    Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Nein

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Nein

Berlin, den 08.06.2021


Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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