Drucksache - 0145/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32202
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0145/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Webauftritt des Bezirkes Mitte zweisprachig“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. 01. 2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0145/V) Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu erarbeiten, wie der Webauftritt unter Das Bezirksamt hat am 08. 06. 2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Zunächst möchte ich um Entschuldigung und Verständnis dafür bitten, dass der Schlussbericht zur Drucksache Nr. 0145/V erst mit dieser Verzögerung vorgelegt werden kann. Folgende Bereiche werden dabei abgedeckt: „Telefonischer Dolmetschdienst, Sprachmittlung in den Gesundheitsdiensten, Lotsenprojekt ,die brücke‘, mehrsprachige Broschüre mit Anlaufstellen im Bezirksamt Mitte für geflüchtete Menschen, Facebookgruppen #NeuinMitte, Unterstützung für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung sowie Integrationsbüro im Bezirksamt Mitte.“ Die Kosten für die Einrichtung des mehrsprachigen Internetangebots belaufen sich insgesamt auf eine Summe von rund 600 Euro für die erforderlichen Übersetzungsleistungen. Hinzu kommen die Personalkosten in der Pressestelle insbesondere für die entsprechenden Arbeiten im Content Management System Imperia 10. Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass dieses komprimierte Angebot in der „Weltsprache“ Englisch sowie ausgewählten weiteren Sprachen eine Grundversorgung darstellt, die es Menschen ohne Deutschkenntnisse übersichtlich und praktisch gut handhabbar ermöglicht, sich eine Orientierung zu verschaffen und anschließend darüber hinaus gehende Angebote in Anspruch nehmen zu können. Die Ausdehnung auf noch weitere Sprachen wird für nicht zielführend gehalten, da dies den Internetauftritt unübersichtlich machen würde und nicht plausibel begründbar wäre, welche Sprachen dann mit aufgenommen werden sollten und welche nicht. Die grundsätzliche Amtssprache in der Berliner Verwaltung ist Deutsch – es wird für hilfreich gehalten, es Menschen zu ermöglichen, sich mit den beschriebenen Unterstützungsangeboten perspektivisch in der deutschen Sprache orientieren und verständlich machen zu können. Dieser Ansatz hat integrativen Charakter und fördert die Teilhabe nicht nur bei der Erledigung behördlicher/bürokratischer Notwendigkeiten, sondern insbesondere die Teilhabe am weiteren gesellschaftlichen Leben. Das Bezirksamt Mitte ist wie alle Berliner öffentlichen Verwaltungen gehalten, seinen Internetauftritt nach den landesweit geltenden Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit zu gestalten. Es hat dazu eine „Barrierefreiheitserklärung“ (https://www.berlin.de/ba-mitte/barrierefreiheitserklaerung.922544.php) abgegeben und veröffentlicht. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Das wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt, das am 15. März 2019 in Kraft getreten ist. Es konkretisiert nach EU-Recht bestehende gesetzliche Forderungen an die digitale Barrierefreiheit. Der Webauftritt des Bezirksamts Mitte von Berlin konnte bisher aus technischen, organisatorischen und politischen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei konzipiert werden. Vollständige Unterstützung hat der Antrag des BA Mitte auch im RdB-Fachausschuss für Inneres (IT und Digitalisierung) erhalten, die Zustimmung im RdB erfolgte in dessen Sitzung am Dessen ungeachtet ist das Bezirksamt Mitte stetig bemüht, seine Inhalte und insbesondere seine digitalen Inhalte auch Menschen mit Behinderungen in einer Art und Weise zugänglich zu machen, dass sie diese alleine und ohne fremde Hilfe nutzen und selbstbestimmt am Leben teilhaben können. A) Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Nein
Nein Berlin, den 08.06.2021 |
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