Drucksache - 0119/V  

 
 
Betreff: Neukonstituierung eines Beirates von und für Menschen mit Behinderung - Behindertenbeirat- beim Bezirksamt Mitte von Berlin für die Wahlperiode 2016 bis 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.01.2017
2. abschließend zur Kenntnis genommen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .12.2016

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Neukonstituierung eines Beirates von und für Menschen mit Behinderung

- Behindertenbeirat- beim Bezirksamt Mitte von Berlin für die Wahlperiode

2016 bis 2021

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 20.12.2016 die Neukonstituierung des Beirates von und für Menschen mit Behinderung - Behindertenbeirat -  beim Bezirksamt Mitte von Berlin für die Wahlperiode 2016 bis 2021 entsprechend des Vorschlages der Geschäftsführerin des Beirates und Beauftragten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Der Beirat setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen (siehe Anlage).

 

Aufgaben und Rechte werden wie folgt beschrieben:

 

  1. Gem. LGBG, §7 (5)wird in den Bezirken ein Beirat von und für Menschen mit Behinderung gebildet. Er arbeitet eng mit dem oder der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zusammen und gibt diesem oder dieser sowie dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen zu Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung im Bezirk.
  2. (6) Die Beiräte geben sich eine Geschäftsordnung“.
  3. Der Beirat ist unabhängig und überparteilich. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung im Bezirk, in dem er sich für eine konsequente Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung gegenüber Verwaltung und Politik einsetzt.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§13 i.V.m. §36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Sitzungsgelder aus Kapitel                                                                                                                 3300 / Titel 41201
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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