Drucksache - 0086/V
Wir fragen das Bezirksamt: 1) Wie viele Parteien haben die Kaution in Höhe von 2000€ für das Anbringen von Wahlplakaten für die Wahlen im September 2016 eingezahlt? 2) Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Parteien auf das Aufhängen von Plakaten verzichteten, um die Kaution nicht hinterlegen zu müssen oder Fälle, in denen Plakate ohne Kaution aufgehängt wurden? 3) Wurden die Kautionen ganz bzw. teilweise an die Parteien zurückgezahlt? Wenn nein, aus welchen Gründen werden die Kautionen noch einbehalten? 4) Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen gestohlene Wahlplakate illegal wieder angebracht und die betreffenden Parteien danach beim Ordnungsamt angezeigt wurden? Werden sich solche Fälle auf die Auszahlung der Kautionen auswirken?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |