Drucksache - 0071/V  

 
 
Betreff: Anwohnerparkplätze für die Fischerinsel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
18.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.12.2016
2. BE UmNat vom 19.01.2017
3. Beschluss vom 20.01.2017
4. VzK vom 07.04.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text sieh Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:          .2017

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

 

 

Bezirksamtsvorlage  Nr. 73     

- zur Beschlussfassung -

für die Sitzung am Dienstag, dem 28.03.2017

 

 

1.Gegenstand der Vorlage:

 

Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 0071/V, Beschluss vom 19.01.2017, betrifft:

 

Anwohnerparkplätze für die Fischerinsel

 

2.Berichterstatter:

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

3.Beschlussentwurf:

 

I. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme -, betrifft

„Anwohnerparkplätze für die Fischerinsel“ als Schlussbericht.

Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen.

 

II.Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen beauftragt.

 

III.Veröffentlichung: Ja

 

IV.Beteiligung der Beschäftigtenvertretung: Nein

a) Personalrat:

b) Frauenvertretung:

c) Schwerbehindertenvertretung:

d) Jugend- und Auszubildendenvertretung:

 

4.Begründung, Rechtsgrundlage, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanz-planung:

 

bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen.

 

5.Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Keine

 

6.Behindertenrelevante Auswirkungen: Keine

 

7.Integrationsrelevante Auswirkungen: Keine

 

8.Sozialraumrelevante Auswirkungen: Keine

 

9.Mitzeichnung(en):

 

keine

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0071/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Anwohnerparkplätze für die Fischerinsel

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0071/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine temporäre Anwohnerparkzone für die Hochhäuser Fischerinsel 1, 2, 4 und 5 auf den öffentlichen Parkplätzen dieses Gebietes einzurichten, um die Parkplatzknappheit für die Bewohner, die durch die archäologischen Grabungen entstanden ist, abzumildern.

 

Das Bezirksamt hat am           .2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Grundvoraussetzung für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist, dass zum einen ein sehr hoher Parkdruck bestehen muss  und zum anderen verschiedene Nutzergruppen um die knappen Stellplätze konkurrieren (z.B. Bewohner/innen, Kunden/innen und Beschäftigte) – (vgl. Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahr 2004).

 

Die Feststellung, ob eine Parkraumbewirtschaftung sinnvoll ist oder nicht,  kann vom Bezirksamt selbst bzw. durch einen von ihr beauftragten Gutachter getroffen werden.

 

Im vorliegenden Fall erfolgte die Einschätzung durch ein Gutachten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ca. 1995). Dieses Gutachten wurde 2006 durch den Bezirk überprüft (Bestandsaufnahme und Nachuntersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte). Hierbei wurde festgestellt, dass eine Parkraumbewirtschaftung in dem betroffenen Gebiet sinnvoll ist. 

 

Im Gutachten heißt es auszugsweise:

 

"Auf der Fischerinsel und im Bereich der Leipziger Straße ist mit der Bebauung mit Wohnhochhäusern die Wohnnutzung besonders ausgeprägt, in den anderen Bereichen überwiegen die gewerblichen Nutzungen."

 

"Die 824 Stellplätze, die seit 2000 in der Zone 2 errichtet wurden, stehen überwiegend in Verbindung mit Neubauvorhaben bzw. decken deren Stellplatzbedarf. Öffentlich zugänglich ist die Tiefgarage Fischerinsel / Gertraudenstraße."

 

Die höchsten Auslastungen im Nachtzeitraum sind in den bewohnerstarken Bereichen auf der Fischerinsel zu verzeichnen.

 

Dass dieser Bereich auf der Fischerinsel durch Wohnnutzung besonders stark geprägt ist, ergibt sich auch aus den geringen Einnahmen der vor Ort befindlichen Parkscheinautomaten (PSA), die im Jahr 2016  mit durchschnittlich monatlich rd. 427,-  € Parkgebühreneinnahmen  deutlich vom bezirklichen Durchschnitt in Höhe von 753,- € pro PSA und Monat abweichen.

 

Da die Stellplatzanzahl pro PSA in diesem Bereich überdurchschnittlich hoch ist, lässt sich daraus schließen, dass hier bereits größtenteils Anwohner parken und der Anteil von Besuchern, Kunden etc., die Parkgebühren zahlen, relativ gering ist.

 

Mit Beginn der Baumaßnahmen in der Fischerinsel wurde ein Teil des vorhandenen Parkplatzes, zugunsten weiterer Wohnbebauung, geschlossen. Derzeit finden in diesem Bereich archäologische Ausgrabungsarbeiten statt.

 

Der Wunsch nach einer temporären Umwandlung in eine reine Bewohnerparkzone ist offensichtlich diesem Umstand geschuldet. Nach Auskunft der Bauaufsicht wird das Gebiet nach Beendigung der archäologischen Untersuchung jedoch nicht wieder seiner ursprünglichen Nutzung als Parkplatz zugeführt, sondern mit einem weiteren Wohngebäude bebaut.  Der Grund einer eventuellen temporären Aufhebung der Parkraumbewirtschaftung würde somit zukünftig jedoch nicht wieder wegfallen, so dass es sich eher um eine dauerhafte Veränderung handeln würde.

 

Die Entscheidung, ob der Bereich dauerhaft in eine reine Bewohnerparkzone umgewandelt werden soll, sollte daher durch ein Gutachten belegt und befürwortet werden, welches vom Straßen und Grünflächenamt zu beauftragen wäre.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde kann die Anordnung einer temporären Anwohnerparkzone im Bereich der Fischerinsel nicht befürwortet werden.

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

 

 

 

 
 

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