Drucksache - 0054/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte wird wie folgt geändert: §45 (5) wird folgendermaßen ergänzt: "Wird die Frist nicht eingehalten, so hat das Bezirksamt dies schriftlich zu begründen. Große Anfragen, die nach 4 Wochen immer noch nicht beantwortet sind, werden im Ältestenrat aufgerufen. Das Bezirksamt hat die fehlende Beantwortung zu begründen."
§46 (2) "Kleine Anfragen sollen innerhalb von zwei Wochen vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden." wird ersetzt durch: "Kleine Anfragen werden innerhalb von zwei Wochen vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Wird die Frist nicht eingehalten, so hat das Bezirksamt dies schriftlich zu begründen. Kleine Anfragen, die nach 4 Wochen immer noch nicht beantwortet sind, werden im Ältestenrat aufgerufen. Das Bezirksamt hat die fehlende Beantwortung zu begründen."
§ 63 wird geändert: |
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