Drucksache - 0049/V  

 
 
Betreff: Alkoholverbot am Leopoldplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lemke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Entscheidung
27.02.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK] Entscheidung
27.02.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung] ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 28.11.2016
2. Änderungsantrag Grüne vom 13.12.2016
3. BE WiArbOrdGlei vom 28.02.2017
4. BE Soziale Stadt vom 28.11.2016
5. Beschluss vom 16.03.2017
5. VzK SB vom 20.02.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .2019

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTel.: 32200

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0049/V

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Alkoholverbot am Leopoldplatz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0049/V):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jegliche Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Lösung von Nutzungskonflikten vor Ort mit dem Runden Tisch Leopoldplatz, der

Interessengemeinschaft Müllerstraße, dem Präventionsrat und weiteren involvierten Akteuren abzustimmen.

Im Rahmen einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung soll das Bezirksamt sich gemeinsam mit der Berliner Polizei verständigen, wie dem massiven Drogenhandel im hinteren Bereich des Leopoldplatzes durch verstärkte polizeiliche Maßnahmen, Präsenz des Ordnungsamtes und pflegerische Maßnahmen des SGA begegnet werden kann.

Das Bezirksamt wird ersucht, hinsichtlich der als Drogenkonsumraum genutzten, aktuell

verschlossenen Toilette der Fa. Stöer folgende Optionen zu eruieren:

- In die Decke der Toilette wird ein vandalismussicherer Rauchmelder eingebaut, der einen

schrillen für Außenstehende hörbaren Ton von sich gibt, sobald auf dem WC geraucht wird.

- Das WC wird zugunsten eines durch die Fa. Stöer finanzierten halb einsehbaren Pissoirs

(analog dem Kleinen Tiergarten an der Stromstraße) ersetzt.

- Die für den Unterhalt des WCs entstehenden Kosten, welche von der Fa. Ströer im Gegenzug für öffentliche Werbeflächen finanziert werden, sollen dafür verwendet werden, eine Toilette in der Nazarethkirche zu betreiben. Dabei soll der Schlüssel für dieses WC vom Nutzer/der Nutzerin für den Toilettengang ausgeliehen werden können.

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der Fa. Stöer zu klären, wie die Mittel für den Unterhalt des öffentlichen WCs verausgabt werden sollen, welche seit der Schließung dieses nicht mehr verausgabt wurden (obwohl eine vertragliche Verpflichtung im Gegenzug für die öffentlichen Werbeflächen besteht).

Das Bezirksamt wird ersucht unter Einbeziehung der Straßensozialarbeit am Leopoldplatz, der BVG und dem Eigentümer des Leopoldcenters, darzulegen, wie die sog. „Trinkerszene“ dazu bewegt werden kann, wieder ihren selbst mitgeplanten Aufenthaltsbereich im hinteren Bereich des Leopoldplatzes zu nutzen, nachdem die polizeilichen Maßnahmen gegen den Drogenhandel in diesem Bereich abgeschlossen sind.

 

Das Bezirksamt hat am 12.02.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt entschuldigt sich, dass diese bereits im März 2017 von der BVV beschlossene Drucksache erst jetzt mit einer VzK bearbeitet wird. Allerdings wurde und wird zu allen Aktivitäten und Problemen am und um den Leopoldplatz regelmäßig sowohl in den Fachausschüssen als auch teilweise in der BVV berichtet. Mit der VzK Drucksache - 0959/V hatte das Bezirksamt der BVV zudem ein umfassendes Konzept zur Entwicklung und Begleitung der konfliktbehafteten öffentlichen Räume Leopoldplatz, Rathaus Müllerstraße und Kleiner Tiergarten vorgelegt, in dem umfangreich auf alle relevanten Fragestellungen eingegangen wurde. Darin wurde u.a. beschrieben, wie das Bezirksamt mit der Polizei kooperiert, um die Sicherheit in den genannten öffentlichen Räumen zu erhöhen. Diese Kooperation ist nach wie vor zuverlässig, vertrauensvoll und zielführend, wobei beide Seiten aufgrund des hohen Personalbedarfs, den die Betreuung der genannten Orte ständig erfordert, die genschte ständige bzw. schnell aktivierbare Präsenz vor Ort nicht immer in der Lage sind zu leisten. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit der Firma Stöer bezüglich der öffentlichen Toilette, die im Zuge der Wiedereröffnung   in einem aufwändigen Verfahren zusätzlich gesichert und in den Nachtstunden verschlossen wurde. Leider sind die Reinigungs- und Schließzeiten oftmals nur mit Hilfe von Ordnungsamt und/oder Polizei durchzusetzen. Es ist zu hoffen, dass der kürzlich wieder eröffnete Kontakt- und Begegnungsraum (ehemaliges Café Knorke) sowie der private Sicherheitsdienst und die stärkere Präsenz des Ordnungsamtes die Sicherheitslage auf den genannten Plätzen verbessern.

Mit den Eigentümern des Leopoldcenters steht das Bezirksamt in engem und regelmäßigen Austausch und unterstützt auch dessen Bemühungen um den Umbau des Erdgeschossbereiches des Leopoldcenters aktiv, wie der beiliegende Brief an die BVG belegt.

 

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

 

Berlin, den 12.02.2019

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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