Drucksache - 0043/V  

 
 
Betreff: Rechtssicherheit bei Berichtigung der Beschlüsse zu den fünf Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BauGB in MItte

Rechtssicherheit bei Berichtigung der Beschlüsse zu den fünf Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BauGB in MItte

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsanfrage vom 17.11.2016

Wir fragen das Bezirksamt:

Vorbemerkung:

Mit dem Ziel der Berichtigung der Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

BauGB für die Gebiete „Birkenstraße“, „Leopoldplatz“, „Seestraße“, „Sparrplatz“ und „Waldstraße“ hat das Bezirksamt am 01.11.2016 einen Beschluss zur Korrektur der fehlerhaften Rechtsbelehrung in „§ 4 Verletzung von Vorschriften“ gefasst.

 

 

Da das Bezirksamt eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung für nicht erforderlich hält und aus dem Beschluss nicht hervorgeht, ob dieser auch im Amtsblatt veröffentlich wird, frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt die Absicht, die Berichtigung der Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Gebiete „Birkenstraße“, „Leopoldplatz“, „Seestraße“, „Sparrplatz“ und „Waldstraße“ im Amtsblatt zu veröffentlichen?

1a.Wenn ja wann, bzw. wann ist es evtl. bereits erfolgt?

1b.Wenn nein, warum nicht?

 

 
 

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