Drucksache - 0023/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Familie und BürgerdiensteTelefon:23700 Bezirksstadträtin BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0023/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Entwicklung eines Konzeptes zur Schaffung von Familien- und Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die BVV hat am 16.03.2017 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Integrationsverbänden sowie Expertinnen und Experten aus dem Kindertagesstätten-Bereich und unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazitäten an den Schulen, ein Konzept zur Entwicklung von Familien-und Integrationszentren an Grundschulen, welche sich am Konzept der Familien-Zentren in Kinder-tagesstätten orientiert, zu erarbeiten. Ziel dieser Zentren soll ein niedrigschwelliges Angebot am Ort der Grundschule für Familien sein, in welchem sie Unterstützung zu alltäglichen Fragen und einen Ort des Willkommenseins sowie Austausches vorfinden. Dieses Konzept ist mit einer allgemeinen Kostenaufstellung BVV und den betreffenden Ausschüssen zur Diskussion vorzulegen, so dass diese über eine Umsetzung des Konzepts beraten kann.
Hinzu kommt dass die Bereitstellung weiterer räumlicher Ressourcen an den Schulen wegen steigender Schüler*innenzahlen und der bereits jetzt bestehenden Kapazitätsengpässe in Mitte nicht möglich ist. Bekanntlich werden die Grundschulklassen in Mitte entgegen den Orientierungswerten in Berlin( 24 Schüler*innen pro Klasse) mit einer Frequenz von 25 Schüler*innen pro Klasse eingerichtet.
Dennoch erfolgte im Zusammenhang mit dem Beschluss eine Recherche im Hinblick auf Beispiele in anderen Städten. In der Stadt Gelsenkirchen wurde zum Schuljahr 2014/2015 das erste kommunalfinanzierte Familienzentrum an einer Grundschule eingerichtet. Der Träger des Offenen Ganztagsbetriebs startete das Projekt, die Stelle der Leitung (Erzieherin) wurde um 18 Wochenstunden aufgestockt und es wurden 14.000 Euro Sachkosten bereitgestellt.
Mit der Wübben-Stiftung besteht seit Mai 2015 eine Entwicklungspartnerschaft mit der Zielstellung, Angebote für ältere Schüler*innen zu etablieren, um ihnen den Übergang an die weiterführenden Schulen zu erleichtern. Pro Familienzentrum an einer Grundschule (aktuell 3 Grundschulen) wird ½ Stelle Sozialpädagog*in und 10.000 Euro Sachkosten jährlich finanziert, gesamt ca. 35.000 Euro jährlich pro Schule.
Das Angebot der Familienzentren umfasst 4 Aufgabenbereiche:
Die sozialpädagogische Fachkraft hat überwiegend koordinierende Aufgaben. Zur Übersicht siehe beigefügte Anlage „Handout Familienzentren an Grundschulen“ sowie den Hinweis auf einen Artikel:
Darüber hinaus gibt es in Gelsenkirchen einen sog.“ Sozialdienst Schule“. Dieser umfasst 20 Sozialarbeiter*innen, die jeweils zwischen einer und bis zu vier Schulen betreuen. Ihre Aufgaben sind vorrangig Einzelarbeit mit Schüler*innen und deren Eltern.
https://www.gelsenkirchen.de/de/familie/beratung_und_hilfe/sozialdienst_schule/index.aspx
Im Bezirk Mitte sind mit Stand 20.12.2016 über das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen an 22 Grundschulen Sozialarbeiter*innen beschäftigt.
Legt man das Finanzierungsmodell der durch die Wübben-Stiftung geförderten Familienzentren an Grundschulen für eine Finanzierungsplanung im Bezirk Mitte zugrunde, ergäbe sich bei 32 Grundschulen im Bezirk Mitte ein Finanzierungsvolumen von 1.120.000 Euro jährlich. A) Rechtsgrundlage § 13 i. V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 14.11.2017 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer
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