Drucksache - 0023/V  

 
 
Betreff: Entwicklung eines Konzeptes zur Schaffung von Familien-und Integrationszentren an Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
02.03.2017 
4. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Schule Entscheidung
08.12.2016 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
12.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.02.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
09.03.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.11.2016
2. überwiesen in JHA, Schule (ff) am 17.11.2016
3. BE Schule vom 08.03.2017
4. Beschluss vom 16.03.2017
5. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:27.10.2017

Abt. Jugend, Familie und BürgerdiensteTelefon:23700

Bezirksstadträtin

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0023/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Entwicklung eines Konzeptes zur Schaffung von  Familien- und
         Integrationszentren an Grundschulen
 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die BVV hat am 16.03.2017 beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Integrationsverbänden sowie Expertinnen und Experten aus dem Kindertagesstätten-Bereich und unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazitäten an den Schulen, ein Konzept zur Entwicklung von Familien-und Integrationszentren an Grundschulen, welche sich am Konzept der Familien-Zentren in Kinder-tagesstätten orientiert, zu erarbeiten. Ziel dieser Zentren soll ein niedrigschwelliges Angebot am Ort der Grundschule für Familien sein, in welchem sie Unterstützung zu alltäglichen Fragen und einen Ort des Willkommenseins sowie Austausches vorfinden.

Dieses Konzept ist mit einer allgemeinen Kostenaufstellung BVV und den betreffenden Ausschüssen zur Diskussion vorzulegen, so dass diese über eine Umsetzung des Konzepts beraten kann.

Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Schulaufsicht Außenstelle Mitte, das Schulamt und das Jugendamt Mitte stehen dem Ansinnen der Drucksache grundsätzlich positiv gegenüber. Für eine notwendige fachinhaltliche  Ausgestaltung eines entsprechenden Konzeptes mit dem notwendigen breiten Diskurs aller beteiligten Bereiche (Schulen, Integrationsverbände,  Trägervertreter OGB /Kita, Vertreter der  Projekte der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit  und dem Jugendamt) stehen  derzeit  weder in der Schulaufsicht noch im Schul- und Jugendamt personelle Ressourcen zur Verfügung.

 

Hinzu kommt dass die Bereitstellung weiterer räumlicher Ressourcen an den Schulen wegen steigender Schüler*innenzahlen und der bereits jetzt bestehenden Kapazitätsengpässe in Mitte nicht möglich ist. Bekanntlich werden die Grundschulklassen in Mitte entgegen den Orientierungswerten in Berlin( 24 Schüler*innen pro Klasse) mit einer Frequenz von 25 Schüler*innen pro Klasse eingerichtet.  

 

 

 

 

Dennoch erfolgte im Zusammenhang mit dem Beschluss eine Recherche im Hinblick auf Beispiele in anderen Städten. In der Stadt Gelsenkirchen wurde zum Schuljahr 2014/2015 das erste kommunalfinanzierte Familienzentrum an einer Grundschule eingerichtet.

Der Träger des Offenen Ganztagsbetriebs startete das Projekt, die Stelle der Leitung (Erzieherin) wurde um 18 Wochenstunden aufgestockt und es wurden 14.000 Euro Sachkosten bereitgestellt.

 

Mit der Wübben-Stiftung besteht seit Mai 2015 eine Entwicklungspartnerschaft mit der Zielstellung, Angebote für ältere Schüler*innen zu etablieren, um ihnen den Übergang an die weiterführenden Schulen zu erleichtern. Pro Familienzentrum an einer Grundschule (aktuell 3 Grundschulen) wird ½ Stelle Sozialpädagog*in und 10.000 Euro Sachkosten jährlich finanziert, gesamt ca. 35.000 Euro jährlich pro Schule.

 

Das Angebot der Familienzentren umfasst 4 Aufgabenbereiche:

 

  1.   Beratungsangebote für Eltern
  2. Angebote der Familienförderung vor Ort
    (Kurse zu unterschiedlichen Themen, wie z.B. Sport- und
    kreative Freizeitangebote)
  3.   Förderung der Vernetzung  in den Stadtteil hinein
  4.   Verlässliche Kooperation mit weiterführenden Schulen

 

Die sozialpädagogische Fachkraft hat überwiegend koordinierende Aufgaben.

Zur Übersicht siehe beigefügte Anlage „Handout Familienzentren an Grundschulen“ sowie den Hinweis auf einen Artikel:

 

https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/familienzentren-an-grundschulen-foerdern-miteinander-id210462473.html

 

Darüber hinaus gibt es in Gelsenkirchen einen sog.“ Sozialdienst Schule“. Dieser umfasst 20 Sozialarbeiter*innen, die jeweils zwischen einer und bis zu vier Schulen betreuen. Ihre Aufgaben sind vorrangig Einzelarbeit mit Schüler*innen und deren Eltern.

 

https://www.gelsenkirchen.de/de/familie/beratung_und_hilfe/sozialdienst_schule/index.aspx

 

Im Bezirk Mitte sind mit Stand 20.12.2016 über das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen an 22 Grundschulen Sozialarbeiter*innen beschäftigt.

 

Legt man das Finanzierungsmodell der durch die Wübben-Stiftung geförderten Familienzentren an Grundschulen für eine Finanzierungsplanung im Bezirk Mitte zugrunde, ergäbe sich bei 32 Grundschulen im Bezirk Mitte ein Finanzierungsvolumen von 1.120.000 Euro jährlich.




 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 14.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 

 
 

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