Drucksache - 0020/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0020/V
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Gerichtshöfe als Gewerbehof und Künstler_innenquartier erhalten!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0020/V):
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Gesobau und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die Gerichtshöfe zwischen Wiesen- und Gerichtstraße 12 und Wiesenstraße 62 weiterhin von Künstler_innen und Kleingewerbemieter_innen genutzt werden können und der Bau von Wohnungen für Studierende dort auf das freie Baugrundstück beschränkt wird.
Die Gesobau soll angehalten werden, evtl. mögliche Erweitungsplanungen auf Grundlage des derzeitigen Gewerbe- und Atelierflächenbestandes zu entwickeln. Daher soll eine Entwicklung für die weitere Nutzung auf den unbebauten Grundstücksstellen im Neubaubereich (z.B. Wohnungen für Studierende) nur erfolgen, wenn diese nicht die bisherigen Gewerbehofbestandsnutzungen in Frage stellen.
Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der durch die Atelier- und Gewerbehöfe im Wedding erfolgende Künstler_innen-Förderung einzusetzen.
Die Installierung eines transparenten Dialogverfahrens - Runden Tisches - zwischen allen Entscheidern, Beteiligten, wie den derzeitigen Mieter_innen und Ihren Sprecher_innen, dem Atelierbeauftragten Berlins sollte zügig erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 07.03.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich mit Anschreiben an die GESOBAU, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Senator für Finanzen gewandt (s. Anlage1-3).
In Ihren Antwortschreiben bekunden alle Verantwortlichen Ihr Interesse am Erhalt der Vielfalt der Nutzungen im Rahmen eines verträglichen Miteinander von Kunst-, Gewerbe- und Wohnnutzung. Mit der Entscheidung der GESOBAU, das Projekt mindestens um zwei Jahre zu verschieben, haben alle Beteiligte die Chance, gemeinsam mit der Mieterschaft in Workshops und Abstimmungsrunden ein innovatives und verträgliches Gesamtkonzept zu erarbeiten. (s. Anlagen 4-6).
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
- 2 -
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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