Drucksache - 0018/V  

 
 
Betreff: Stadtentwicklung nach Prioritäten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Urchs Mayer Diedrich 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Änderungsantrag vom 09.11.2016
2. Beschluss vom 23.11.2016
3. VzK vom 03.05.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .03.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0018/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Stadtentwicklung nach Prioritäten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0018/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis 31. März 2017 eine Arbeits- und Prioritätenplanung für die bezirkliche Bau-, Mieten-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik vorzulegen. Die Planung soll kurz-, mittel- und langfristige Ziele enthalten sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung darstellen. Die Planung soll u.a. Auskunft darüber abgeben, wann und mit welchen Mitteln bezahlbares Wohnen in Mitte erhalten und geschaffen wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am 25.04.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Strategische Handlungsfelder

aus Sicht der Abteilung Stadtentwicklung Soziales Gesundheit

 

Motto: Die gesunde und soziale Stadt

 

Unter dem Motto „die gesunde und soziale Stadt“ hat die Abteilung Stadtentwicklung Soziales und Gesundheit unter Einbeziehung der 3 Ämter, der OE QPK und SPK sowie der Behindertenbeauftragten gemeinsam folgende strategische Handlungsfelder entwickelt:

 

  1. Wohnraum für alle: Gentrifizierung und Segregation prägen den Wohnungsmarkt in Mitte, die Wohnungspolitik hat existentielle und sozialkompensatorische Bedeutung. Förderung der Wohnraumversorgung in allen seinen Facetten, Neubau und Ankauf durch die 6 städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Baurechtschaffung für Wohnungsbauprojekte, Wohnraumschaffung für Senioren, betreute Jugendliche, Flüchtlingshaushalte,  vulnerable Personen, Obdachlose bis hin zur Kältehilfe, Mieterschutz im Bestand durch alle verfügbaren Instrumente inklusive Vorkaufsrecht in unseren sozialen Erhaltungsgebieten hat oberste Priorit.

 

  1. Lebensqualität in allen Stadtquartieren fördern: Über die  Städtebauförderung „Soziale Stadt“ des Bundes (AZ, SUW, QM, Sanierung, sdtebaulicher Denkmalschutz) wird der Bezirk ressortübergreifend soziale und grüne Infrastruktur erneuern, die öffentlichen Räume bewegungsfördernd, barrierefrei  und im Sinne des Umweltverbundes umbauen und diese Prozesse mit intensiver Bürgerbeteiligung verbinden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird alle sozialen Schichten erreichen. Das Mustergesundheitsamt wird in einem neuen Gebäude umgesetzt, der „Public Health“-Ansatz wird ausgebaut.

 

  1. Die wachsende Stadt organisieren: Der Bezirk wächst derzeit um 8.000 Menschen pro Jahr, die Stadtgesellschaft wird bunter, älter und noch stärker von Zuwanderung geprägt. Über das Soziale Infrastruktur Konzept (SIKo) sowie über die bezirkliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung wird der Bezirk ressortübergreifend die neuen Bedarfe an sozialer und grüner Infrastruktur verorten, in integrierte Planungen umsetzen und mit dem Senat die Realisierung verhandeln.

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  1. Soziale Stadt: Im Bezirk Mitte beziehen derzeit 28 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Der Sicherstellung von Mindeststandards bei der Leistungsgewährung zur Gewährleistung menschenwürdiger Lebensumstände kommt daher eine wichtige politische Bedeutung zu. Sozial gemischte und gleichwertige Quartiere sind als Voraussetzung einer solidarischen und toleranten Stadtgesellschaft wichtiges Ziel der sozialen Stadtentwicklung.

 

Aus diesen strategischen Handlungsfeldern ergeben sich die Prioriten für die bezirkliche Bau-, Mieten-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, die vom Stadtentwicklungsamt umzusetzen sind.

 

Quer zu den oben genannten strategischen Handlungsfeldern sind folgende Aufgaben im Stadtentwicklungsamt besonders herauszustellen:

 

    Aktive Begleitung der Prozesse in den 5 sozialen Erhaltungsgebieten in Moabit und Wedding

    Umsetzung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

    Bauleitplanung zur Absicherung der kooperativen Baulandentwicklung, zur Sicherung von Flächen für soziale und grüne Infrastruktur, zur Baurechtschaffung für den Wohnungsbau der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften und  der privaten Wohnungswirtschaft.

    Baurechtschaffung für Wohnungsbau nach § 34 BauGB

    Konkretisierung des Sozialen Infrastrukturkonzeptes (SIKo)

    Durchführung der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ in den Förderkulissen, Aktives Zentrum, Stadtumbau West, Quartiersmanagement, Städtebaulicher Denkmalschutz

    Aktualisierung des städtebaulichen Rahmenplans auf der Grundlage des FNP, der BEP Mitte, des Einzelhandel- und Zentrenkonzepts, des Fachplans Grün, des Planwerks Innere Stadt und aktueller Projekte, bei denen Art und Maß der baulichen Nutzung in der Zuständigkeit des Bezirks Mitte oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegen.

 

Eine aufgegliederte Darstellung in Form vieler Einzelprojekte mit Meilensteinen und Priorisierungen macht wenig Sinn, da der Aufwand für die stetige Aktualisierung in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Um den Dialog mit der BVV gewinnbringend zu führen, bietet sich der regelmäßige oder anlassbezogene Austausch zu den genannten Anstrichpunkten im Stadtentwicklungsausschuss und im Ausschuss Soziale Stadt an.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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