Drucksache - 2926/IV  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 1-100 "Heinrich-Heine-Straße/Schmidtstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1724-2016-Anlage-B-Plan-1-100-Aufstellung-Geltungsbereich
1. VzK vom 03.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.07.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2926/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des Bebauungsplans 1-100 „Heinrich-Heine-Straße/Schmidstraße“ und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.07.2016 beschlossen:

 

I.Der Bebauungsplan 1-100 „Heinrich-Heine-Str./Schmidstraße“r das Gelände zwischen Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, westlicher Michaelkirchplatz, nördlicher Heinrich-Heine-Platz, Annenstraße und Heinrich-Heine-Straße wird aufgestellt.

 

II.r den Entwurf des Bebauungsplans 1-100 „Heinrich-Heine-Straße/Schmidstraße“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß     § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

III.Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

IV.Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt.

 

Begründung:

Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein bestehendes Wohngebiet, in dem die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt wird. Aufgrund von vermehrt aufkommenden Baubegehren im Plangebiet und einer nur eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit im Rahmen des § 34 BauGB ist zu befürchten, dass eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Um dieser Herausforderung nachhaltig und stadtverträglich zu begegnen, soll dieser Bebauungsplan aufgestellt werden. Angestrebt wird grundsätzlich eine behutsame Nachverdichtung und Umstrukturierung des Gebietes. Grundlage bildet das Blockentwicklungskonzept für das Gebiet.

 

 

 

 

Im Einzelnen verfolgt der Bebauungsplan folgende Ziele:

- Den Rand baulich verdichten“: Um die durch den DDR-Wohnungsbau vorgegebene Klarheit der städtebaulichen Figur zu erhalten, soll eine Nachverdichtung einem Gesamtkonzept folgen, nach dem der Blockzusammenhang gewahrt bleibt.

- Qualifizierung der inneren Blockbereiche“: Im Blockinnern sollen die Freiräume erhalten werden. Die bestehenden Baulichkeiten sollen nur behutsam ergänzt werden um die spezifischen Qualitäten des vorhandenen Städtebaus zu erhalten.

- Vernetzung und Durchwegung sichern/verbessern“

- Nutzungsmischung fördern“: Die Nutzungsmischung soll gefördert werden, um im Gebiet mehr Urbanität zu generieren. Zusätzlich zur Wohnnutzung sollte daher die Ansiedlung von kleineren Einzelhandelsflächen und Dienstleistungsnutzungen ermöglicht werden.

- Soziale- und Freiflächeninfrastruktur sichern und ausbauen“: Die sozialen Infrastrukturstandorte im Hofinnenbereich sollen gesichert/qualifiziert/in Teilen ausgebaut bzw. baulich erweitert werden (weiterhin bis zwei Geschosse).

 

Baurecht und bestehende Bauleitpläne

Bei dem Plangebiet handelt es derzeit sich um einen unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Ein Teilbereich westlich der Michaelkirchstraße sowie die Michaelkirchstraße selbst gehören zum Sanierungsgebiet nördliche Luisenstadt.

Im Flächennutzungsplan ist der vorgesehene Geltungsbereich als Wohnbaufläche mit hoher Verdichtung („W1“) dargestellt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Veröffentlichung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von jeweils ca. 3.500 € benötigt, die im Bezirksplan 2016 unter Kapitel 4200, Titel 53121, bereitzustellen sind.

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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