Drucksache - 2924/IV  

 
 
Betreff: Die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2016 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .08.2016

Abt. Tel.:32200

SE Personal und Finanzen

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2924/IV     

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2016 zugelassenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2016 sind die in der beigefügten Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von der Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen,- SE Personal und Finanzen - zugelassen worden.

Sie werden vom Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Landeshaushaltsordnung mitgeteilt.

Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im 1. Halbjahr 2016 nicht zugelassen.

 

Die nachträgliche Genehmigung, der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Abgeordnetenhaus von Berlin und durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach Art. 88 Abs. 2 und 4 der Verfassung von Berlin und den entsprechenden Regelungen der LHO unverzüglich nach Abschluss der Bücher für das Haushaltsjahr 2016 nachgeholt.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

§ 37 Abs. 4 und 7 LHO
 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeer-mächtigung des Bezirkshaushaltsplans Mitte 2016 um 1.698.850,64 €. Sie werden voll-ständig durch erhöhte Finanzzuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (Basis-korrektur zum Jahresabschluss), Mehreinnahmen sowie durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bezirkshaushaltsplans ausgeglichen.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 
 

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