Drucksache - 2890/IV  

 
 
Betreff: Alfred Döblin am Alexanderplatz ehren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag durch BiKuUm
2. Austauschblatt
3. Beschluss
4. VzK vom 02.11.2018
5. Anlage 1
6. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .      .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2890/IV

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Alfred Döblin am Alexanderplatz ehren“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.7.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2890/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatskanzlei darauf hinzuwirken, dass im Zusammenhang mit den geplanten stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen im Gebiet um den Alexanderplatz dem Anliegen entsprochen wird, dass am Ort des berühmtesten Buches von Alfred Döblin an den Schriftsteller und sein Oeuvre in einer der Bedeutung des Autors gemäßen Weise erinnert wird.

 

Geprüft werden soll jedoch vorab, ob das Zitat aus Döblins Roman „Berlin Alexanderplatz“, das im Jahr 2000 an der Fassade des zehnstöckigen Hauses am Alexanderplatz 6 angebracht worden war das Gebäude befindet sich im Eigentum der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft (TLG) -, in Absprache mit den Eigentümern wieder reaktiviert werden kann, da dieses poetische Erinnerungszeichen an Döblin seinerzeit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und Resonanz gefunden hatte. In beiden möglichen Fällen der Erinnerung an A. Döblin sollen dem Bezirks keine Kosten entstehen.“

 

Das Bezirksamt hat am  30.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Schreiben 25.7.2018 wurde bei der Eigentümerin des Hauses Alexanderplatz 6, der TLG Immobilien AG, angefragt, ob der an der Fassade angebrachte, mittlerweile demontierte Schriftzug mit einem Zitat aus Döblins Romans “Berlin Alexanderplatz“ an gleicher Stellewieder angebracht werden kann.

 

Die TLG Immobilien AG teilte am 14.8.2918 mit, dass der Schriftzug aus Gründen der Fassadensicherheit entfernt werden musste. Vor dem Hintergrund der geplanten Stadtentwicklungsmaßnahmen am Alexanderplatz kann dieser nicht erneut angebracht werden. Auch die TLG ist sich der Bedeutung des Ortes in Verbindung mit dem Schaffen von Döblin bewusst. Sie stellte in Aussicht, im Zuge einer möglichen Neubebauung im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen am Ort im Sinne der Drucksache zu prüfen, in welcher Weise dem Autor angemessen gedacht werden kann. (Anlage 1)

 

Das Bezirksamt bat den Kultursenator, Herrn Dr. Klaus Lederer, mit Schreiben vom 26.9.2018, sich dafür einzusetzen, Alfred Döblin und sein Werk im Zusammenhang mit den stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen im Gebiet um den Alexanderplatz in einer Weise zu würdigen, die der literaturgeschichtlichen Bedeutung des Schriftstellers entspricht.

 

In seinem Antwortschreiben vom 04.10.2018 teilte Herr Dr. Lederer dem Bezirksamt mit, dass er die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bitten wird, sich der Sache anzunehmen und dass in den Begleitgremien, in denen seine Abteilung vertreten ist, darauf hingewiesen wird, eine solche Ehrung zu konzipieren. Bei einer Entscheidung, die zu einem Wettbewerb für „Kunst im Stadtraum“hren würde, läge dann die Federführung bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Anlage 2).

A)    Rechtsgrundlage:

§ 36 i.V.m. §13 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 30.10.2018


Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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