Drucksache - 2821/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2821/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme - „Landesprogramm für Stelen, Tafeln und Gedenksteine der Erinnerungskultur im öffentlichen Raum mit Wiedererkennungsfaktor, zeitgemäßem Daten-speicher und Datenabrufsystem“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2821/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Regierenden Bürgermeister, Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten, dafür einzusetzen, dass ein finanziell ausgestaltetes Programm aufgelegt wird, mit dem die Bezirke in die Lage versetzt werden, Informationsträger-Tafeln, Stelen, Gedenksteine u.a.- für ihre Erinnerungs-arbeit im öffentlichen Raum abzurufen. Diese sollen Informationsträger mit Wiedererkennungsfaktor sein, die das Erkennen von Gedenkobjekten erleichtern, auch über Bezirksgrenzen hinweg, und deren Informationswirkung durch Ausstattung mit zeitgemäßen Datenspeicher- und Abrufsystem, derzeit z. B. QR- Codes, optimiert wird.
Das Bezirksamt hat am 06 .02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Schreiben vom 15.12.2017 (siehe Anlage) wurde die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gebeten, ein finanziell ausgestattetes Programm aufzulegen, mit dem die Bezirke in die Lage versetzt werden, durch ein überbezirkliches Abrufsystem mit hohem Wiedererkennungswert aufgrund homogener Gestaltung, Informationen im Rahmen der Erinnerungskultur berlinweit zu optimieren. Die Senatsverwaltung teilte dazu mit Schreiben vom 22.01.2018 (siehe Anlage) mit, dass dort bereits Überlegungen zur Erfassung von Objekten im gesamten Stadtgebiet bestehen. Diese werden dann, nach weiterer Verständigung mit dem Bezirk Mitte, im Beratungsausschuss Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum diskutiert. Erst nach Klärung von Art, Umfang und Ressourceneinsatz kann gegebenenfalls ein konkretes Programm aufgelegt werden.
A) Rechtsgrundlage: § 36 BezVG i.V.m.§13 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 06 .02.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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