Drucksache - 2814/IV  

 
 
Betreff: Durchwegung zwischen Scharnhorst- und Chausseestraße ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
13.07.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE SozStadt
3. Beschluss
4. 1767-2016-BA-BVV-Vorlage-Anlage-zu-DS-2814-IV-Durchwegung_Scharnhorst-Chaussestraße_SB
5. VzK vom 28.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.08.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2814/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Durchwegung zwischen Scharnhorst- und Chausseestraße ermöglichen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2814/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem für die (Nicht-)Eröffnung der Durchwegung zwischen Scharnhorst- und Chausseestraße – der Ida-von-Arnim-Straße am Gebäude des Bundesnachrichtendienstes – zuständigen Amt (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) dahingehend einzusetzen, dass mit aller Kompetenz eine Möglichkeit gefunden wird, um die Durchwegung für die Anwohnerinnen und Anwohner, zumindest als Fußgänger_innen und für Rollstuhlfahrende, doch zeitnah zu ermöglichen anstatt erst „voraussichtlich zum Ende dieses Jahres“. Es sollte sich eine Möglichkeit finden lassen, neben der Baustellenver- und –entsorgung sowie der Sicherung der Gebäude und Baustelle eine Fußgängerdurchwegung einzurichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 30.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 15.08.2016 (siehe Anlage) um Prüfung des Ersuchens der BVV und Stellungnahme gebeten. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird der BVV unaufgefordert berichtet.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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