Drucksache - 2810/IV  

 
 
Betreff: Bauhafen der U-5-Baustelle am Nikolaiviertel erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Änderungsantrag Piratenvom 16.06.2016
3. Beschluss
4. BAV_1778_DS_2810-Anlage
5. VzK vom 03.11.2016
6. VzK vom 28.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2810/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bauhafen der U-5-Baustelle am Nikolaiviertel erhalten!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2810/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen (Senatsverwaltung, Schifffahrts-amt etc.) dafür einzusetzen, dass der Bauhafen, der in wenigen Wochen zurückgebaut werden soll, erhalten bleibt und möglicherweise mit den dadurch eingesparten Mitteln zu einer Anlege-stelle für Ausflugsdampfer ertüchtigt wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am  13.09.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 26.08.2016 (siehe Anlage) um Prüfung des Ersuchens der BVV und Stellungnahme gebeten. Sobald von dort eine Antwort vorliegt, wird der BVV unaufgefordert berichtet.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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