Drucksache - 2780/IV  

 
 
Betreff: Liegenschaftsfonds (Drs. 32/I)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.06.2016
2. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .05.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2780/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Liegenschaftsfonds

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. glichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,

 

  1. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,

 

  1. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und

 

  1. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind.“

 

 

Das Bezirksamt hat am  31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Zu 1.Seit dem letzten Bericht im Jahr 2014, der die Übertragungen bis zum 06.11.2013 enthielt, sind keine weiteren Grundstücke zum Liegenschaftsfonds übertragen worden.

 

Zu 2. Entfällt.

 

Zu 3. Entfällt

 

Zu 4. Entfällt


Unabhängig von der Beantwortung zu dem o.g. Ersuchen, ist jedoch festzustellen und zu berichten, dass drei Straßenlandflächen aus dem Liegenschaftsfonds in das Vermögen des Bezirks rückübertragen wurden.

 

Personelle Auswirkungen und sonstige Auswirkungen auf den Haushaltsplan im Sinne der Punkte 3 und 4 werden nicht eintreten, da es sich bei den Flächen um Teilflächen bestehender Straßen handelt, die nach Verkauf der Baugrundstücke durch den Liegenschaftsfonds an den Bezirk zurückzugeben waren.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 36 i.V.m. mit § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

siehe Berichtstext zu 4.
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

siehe Berichtstext zu 3.

 

 

 
Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 
 

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