Drucksache - 2780/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Liegenschaftsfonds
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):
„Das Bezirksamt wird ersucht,
Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu 1.Seit dem letzten Bericht im Jahr 2014, der die Übertragungen bis zum 06.11.2013 enthielt, sind keine weiteren Grundstücke zum Liegenschaftsfonds übertragen worden.
Zu 2. Entfällt.
Zu 3. Entfällt
Zu 4. Entfällt Unabhängig von der Beantwortung zu dem o.g. Ersuchen, ist jedoch festzustellen und zu berichten, dass drei Straßenlandflächen aus dem Liegenschaftsfonds in das Vermögen des Bezirks rückübertragen wurden.
Personelle Auswirkungen und sonstige Auswirkungen auf den Haushaltsplan im Sinne der Punkte 3 und 4 werden nicht eintreten, da es sich bei den Flächen um Teilflächen bestehender Straßen handelt, die nach Verkauf der Baugrundstücke durch den Liegenschaftsfonds an den Bezirk zurückzugeben waren.
A) Rechtsgrundlage:
§ 36 i.V.m. mit § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: siehe Berichtstext zu 4. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
siehe Berichtstext zu 3.
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