Drucksache - 2760/IV  

 
 
Betreff: Benennung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Moabit, Bebauungsplan II – 201 db am Humboldthafen zwischen den Baufeldern H3 und H4
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Hoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag BiKuUm vom 12.05.2016
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.08.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2760/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Benennung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Moabit, Bebauungsplan II-201 db am Humboldthafen zwischen den Baufeldern H3 und H4

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2760/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die öffentliche Straße zwischen den Baufeldern H3 und H4, Bebauungsplan II-201 db nach der Mathematikerin Hilda Geiringer (1893-1973) zu benennen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  23.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Benennung öffentlicher und privater Verkehrsflächen ist im § 5 BerlStrG vom 13. Juli 1999 geregelt. Demnach gilt, dass öffentliche Straßen zu benennen sind, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist.

 

Für die Erschließung der Baufelder H3 und H4 ist die Benennung der gemäß B-Plan II-201 db entstehenden öffentlichen Straße erforderlich, ein Nummerierungskonzept wurde vom Ver-messungsamt erstellt. Weitere Verkehrsflächen um die Baufelder herum sollen nicht separat benannt werden. Die zu benennende Straße ist zwar als öffentliche Verkehrsfläche ausgewie-sen, trägt jedoch eher den Charakter einer Privatstraße, da diese ausschließlich die Gebäude auf den Baufeldern H3 und H4 erschließt; ein Durchgangsverkehr ist nicht möglich.

 

Die Erschließungsanlage (Sackgasse) verläuft von der Invalidenstraße auf den Humboldthafen, der Benennungsvorschlag des Bauherrn „Am Humboldthafen“ ist daher naheliegend und unter-stützt aufgrund des regionalen Bezugs die Orientierung und Auffindung. Straßennamen dienen in erster Linie der Orientierung und Auffindung. Daher sollen für Benennungen vorrangig Namen Verwendung finden, die einen regionalen Bezug haben und schon allein am Namen die Lage der Straße abschätzbar ist (siehe auch die Benennung „Am Hamburger Bahnhof“ oder „An der Kieler Brücke“).

 

Der Benennungsvorschlag „Am Humboldthafen“ wird klar favorisiert und auch von den Fach-kollegen des Vermessungsamtes unterstützt und gegenüber der Benennung nach Personen klar bevorzugt.

 

Dem Benennungsvorschlag mit einem standortadäquaten und identitätsstiftenden Straßen-namen wurde in der AG Geschichte nicht gefolgt. Stattdessen soll die Benennung zu Ehren der Mathematikerin Hilda Geiringer erfolgen. Es ist festzustellen, dass der Name lediglich einen Berlinbezug, jedoch keinen örtlichen Bezug zum Humboldthafen hat.

 

Der Benennungsvorschlag Hilda Geiringer wurde fachlich geprüft. Seitens der Fachabteilungen, des Polizeipräsidenten in Berlin sowie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurden keine Bedenken oder Einwände gegen die Benennung geäußert. Seitens der Bezirke sind keine gleich oder ähnlich klingenden Benennungen genannt worden und auch nicht beabsichtigt.

 

 

- 2 -

 

 

Entsprechend den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes Pkt. (3) c) (allgemeinen Grundsätzen für Straßenbenennungen) gilt bei der Verwendung von Personennamen, dass nahe Angehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder) gehört werden sollen. Der Nachweis der Zustimmung wurde nicht erbracht, erst nach Vorliegen der Anhörung naher Angehöriger Hilda Geiringers kann der Name für die Benennung Verwendung finden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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