Drucksache - 2748/IV  

 
 
Betreff: Bebauung südlich Ifflandstraße vereinbar mit der Erhaltungssatzung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
25.05.2016 
52. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
22.06.2016 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
20.07.2016 
54.Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 10.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

die Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt“  (Bezirksamtsvorlage 1277/IV)  in ihren Kriterien zu beachten und konsequent auf die Fläche südlich der Ifflandstraße 14 anzuwenden. Hierbei ist zu beachten, dass die  in der Abbildung Blatt E04  dargestellten geplanten drei Gebäude der WBM nicht durch einen Bebauungsplan unterlegt sind und den Grundsätzen der Erhaltungssatzung widersprechen.

 

Zudem wird das BA ersucht, bezüglich des Bauvorhabens der WBM die alternative Bebauungsfläche auf dem angrenzenden Parkplatz, die bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung positiv vorgeschlagen wurde, bei der weiteren Bebauungsplanung zu berücksichtigen.

 


 

 

 

Begründung:

Die eingezeichneten Gebäude in der Abbildung Blatt E04 missachten eine parkähnlich angelegten Grünfläche und widersprechen so dem eigentlichen Grundsatz der Erhaltungssatzung, wonach Grün- und Freiflächen in dem Gebiet besonders schützenswert sind.

 

In der Erhaltungssatzung (Bezirksamtsvorlage 1277/IV) heißt es, dass Baupotentiale mit den Erfordernissen der Erhaltungsverordnung abzugleichen sind und durch entsprechende Bebauungspläne untersetzt werden. Außerdem heißt es in der Zielsetzung zur Erhaltungssatzung:

 

Die funktional-räumliche Gliederung wird durch entsprechend zugeordnete Freiflächen ergänzt. Charakteristisch ist die offene Zeilenbebauung mit großgigen und weitläufigen Freiflächen. Die Grün- und Gehölzflächen haben eine wichtige, den Städtebau mit seiner offenen Bauweise unterstützende und ergänzende Funktion.

Hochbau und Grüngestaltung bilden eine Einheit. In der offenen Zeilenbauweise ist der Außen- und Zwischenraum zwischen den Baukörpern ebenso wichtig und gesteigert schutzwürdig wie die Baukörper selbst. Gerade im Zusammenspiel von Baukörper und großgigem Außenraum besteht die städtebauliche Qualität. Die auf

Grünplänen von 1961 und 1972 basierende Freiflächengestaltung korrespondiert mit der Gestaltsprache des Hochbaus. Das Gebiet soll in seiner räumlichen Klarheit, Großgigkeit und Weiträumigkeit erhalten und vor unkontrollierter Verdichtung geschützt werden.“

 

Die aktuellen Pläne sehen jedoch im Gegensatz dazu vor, auf einer 1962 von Hubert Matthis  parkähnlich angelegten Fläche drei Gebäuderiegel zu errichten, obwohl es auf der angrenzenden bereits versiegelten  Parkplatzfläche Baupotential gäbe. Dieser alternative Vorschlag wurde bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung positiv vorgeschlagen und durch Bezirksstadtrat Spallek gegengezeichnet. 

 

 
 

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