Drucksache - 2742/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32200 Ordnungsamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2742/IV Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Über Verkehrsbelastung in Wohngebieten des nördlichen Moabits reduzieren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2742/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Verkehrsbelastung im Wohngebiet nördlich der Turmstraße (zwischen Beussel- und Stromstraße) mit kleinteiligen kostengünstigen Maßnahmen reduziert werden kann. Dabei soll geprüft werden, ob hierdurch eine Reduzierung der Abkürzungsverkehre im Wohngebiet erreicht werden kann.
Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden:
- Eine Unterbrechung der Wilhelmshavener Straße (Aufstellung von Pollern o.ä.), abschließend zur Quitzowstraße.
- Eine Unterbrechung der Wiclefstraße (Aufstellung von Pollern o.ä.), zwischen der Emdener Straße und Waldstraße.
Das Bezirksamt hat am 08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Es wird auf die Ausführungen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 0106/V des Bezirksverordneten Johannes Schneider aus dem Dezember 2016 verwiesen, wonach eine Unterbrechung der in Rede stehenden Straßenzüge nicht befürwortet wird. Eine Schließung von Straßen widerspräche dem grundlegenden Prinzip des bundesweiten Pilotprojektes „Flächenhafte Verkehrsberuhigung“, das in Moabit umgesetzt wurde.
Zur Unterbindung des Durchgangsverkehres der nördlichen Wilhelmshavener Straße wurde zwischenzeitig durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde das Zeichen Z 250 StVO „Anlieger frei“ angeordnet. Diese Maßnahme hat nachweislich zur Reduzierung des Durchgangsverkehres und zur Verbesserung der Situation der Anwohner_innen beigetragen. Entsprechende positive Anwohnerrückmeldungen sind im Nachgang der Anordnung beim Ordnungsamt eingegangen.
Der Empfehlung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde an die Verkehrslenkung Berlin, durch eine zusätzliche Anordnung eines „Rechtsfahrgebotes“ von der Ellen-Epstein-Straße in die Quitzowstraße den Verkehrsfluss zu beeinflussen und hierdurch eine Durchfahrt der Wilhelmshavener Straße von dieser Seite aus zu unterbinden, wurde leider nicht gefolgt, da somit auch das Linksabbiegen in den östlichen Teil der Quitzowstraße nicht mehr möglich gewesen wäre.
Für weitergehende (bauliche) und konzeptionelle Maßnahmen ist eine Stellungnahme des Straßen- und Grünflächenamtes erforderlich, diese wird in den zuständigen Fachausschüssen auf Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung vorgetragen werden, so dass eine weitere Erörterung von Problemstellung und Lösungsansätzen dort möglich wäre.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 08.08.2017 Bezirksbürgermeister von Dassel
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