Drucksache - 2735/IV  

 
 
Betreff: Dreck weg – an Kleidersammelstellen und Altglascontainern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Zittel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.05.2016
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .07.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2735/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Dreck weg – an Kleidersammelstellen und Altglascontainern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2735/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob bei der Vergabe von Flächen für Altglascontainer und Kleidersammelstellen die Betreiber verpflichtet werden können, die Flächen um die Sammelstelle herum regelmäßig zu reinigen, bzw. für deren Reinigung aufzukommen. Sofern dies möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, diese Regelung bei zukünftigen Vergaben in die Verträge aufzunehmen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  09.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Bezüglich der Altglascontainer ist die Reinigungspflicht des Betreibers im unmittelbaren Umfeld der Container standardmäßig enthalten. Im Vertrag über den Betrieb von Altkleidercontainern, welcher demnächst unterzeichnet wird, ist ein gleichlautender Passus enthalten.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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