Drucksache - 2726/IV  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Barfusstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Looff Fraktion der SPD Matischok, Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion Die Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Linke vom 10.05.2016
2. Beschluss
3. VzK vom 03.11.2016
4. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .08.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2726/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verkehrsberuhigung in der Barfusstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2726/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Teilabschnitt der Barfusstraße zwischen Edinburger Straße und Bristolstraße eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird. Darüber hinaus soll auch die Schaffung eines Fußgängerüberwegs in der Mitte dieses Teilabschnitts der Barfusstraße geprüft werden.

 

Das Bezirksamt hat am 23.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 01.07.2016 wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über den Beschluss der BVV informiert und um Mitteilung Ihrer Entscheidung gebeten (s. Anlage). Eine Rückantwort von der Senatsverwaltung hierzu liegt bislang nicht vor.

Der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde liegt jedoch in einem inhaltsgleichen Antrag eines Anwohners die Rückantwort der Verkehrslenkung Berlin bezüglich der Einrichtung des Fußgängerüberweges vor, wonach der Antrag von dortiger Stelle mit der zuständigen Senatsverwaltung und einem Ingenieurbüro erörtert werden würde. Bis zu einer endgültigen Endscheidung würden jedoch noch mehrere Monate vergehen.

 

Sobald ein Ergebnis des Prüfungsverfahrens vorliegt, wird der zuständige Fachausschuss der BVV hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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