Drucksache - 2720/IV  

 
 
Betreff: Video - Dolmetschdienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Gesundheit und Gleichstellung Vorberatung
26.05.2016 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
31.05.2016 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.05.2016
4. Beschluss
7. VzK vom 10.10.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.10.2017

Abt. Ordnung, Personal und FinanzenTelefon:32961

Integrationsbeauftragter

Bezirksverordnetenversammlung        Drucksache Nr.: 2720/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Video-Dolmetschdienst

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.06.2016 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2720/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht im Bezirksamt Mitte einen Dolmetschdienst per Video anzubieten, um schnell und unkompliziert im Bedarfsfall Übersetzungen oder die Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen gewährleisten zu können und damit die bezirkliche  Willkommenskultur im Sinne einer bürger_innennahen Verwaltung weiter auszubauen.

 

Das Bezirksamt hat am 10.10.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt bedankt sich im Interesse einer bürgerorientierten, barrierefreien und interkulturell ausgerichteten Verwaltung (§ 11 (1) GGO I) für die Anregung der Bezirksverordnetenversammlung.

 

Unabhängig der erforderlichen Amtssprache im Verwaltungsverfahren (§ 19 SGB X) hat es sich im Bürger_innenkontakt zur Sicherung der sozialen Teilhabe als sinnvoll erwiesen, Sprachmittler_innen bzw. Dolmetscher_innen einzusetzen.

 

Hierzu setzt das Bezirksamt seit dem 05.12.2016 einen telefonischen Dolmetschdienst ein. Der Telefon-Dolmetschdienst steht bei Bedarf den maßgeblichen Fachämtern Jugend, Schule und Sport, Bürgerdienste, Soziales, Gesundheit und Ordnung, den bezirklichen Beauftragten sowie den bezirklichen Schulen zur Verfügung.  

Der Telefon-Dolmetschdienst hat sich bewährt und ist ohne technischen Zusatzaufwand realisierbar. Es ist beabsichtigt, eine erneute öffentliche Ausschreibung durchzuführen und das Projekt ab dem 01.01.2018 fortzusetzen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im HHPl 2018/2019 unter 3300 68432 eingestellt.

 

Soweit aufgrund komplexer Problemlagen oder eines gesonderten Vertrauensverhältnisses Blickkontakt erforderlich ist, können die Fachämter auch auf den Gemeindedolmetschdienst oder bei niederschwelligen Fragestellungen auf Integrationslots_innen und Kiezmütter zurückgreifen.

Der Gemeindedolmetschdienst gewährleistet qualifizierte Sprach- und Integrationsmittlung insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung stellt den Bezirken im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit sowie des Aktionsplans Roma begrenzte Kontingente zur Verfügung.

 

Der Bedarf für einen flächendeckenden Video-Dolmetschdienst wird derzeit nicht gesehen. Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass für ein solches Angebot erhebliche Mittel für Vor-Ort- bzw. Remoteschulungen sowie technische Integration und Support vorzuhalten wären. Aufgrund der grundsätzlich zu veranschlagenden Bereitstellungspauschalen ist der Einsatz eines Video-Dolmetschdienstes in kleineren Organisationseinheiten oder Arbeitszusammenhängen ebenfalls nicht rentabel.

 

Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Kosten für Kommunikationshilfen werden im Einzelfall vom Fachamt aus Kapitel 67101 getragen. Bei bezirklichen Veranstaltungen wird eventueller Kommunikationshilfebedarf gesondert abgefragt. 

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 10.10.2017

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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