Drucksache - 2715/IV  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 "Monbijoutheater" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 25.04.2016
2. Anlage
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin.04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2715/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 „Monbijoutheater“ und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am     19.04.2016    beschlossen:

 

I.Der Bebauungsplan I-57-1 „Monbijoutheater“r das Flurstück 289 (teilweise), östlich der Monbijoustraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird aufgestellt.

 

II.Das Bebauungsplanverfahren ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

 

III.r den Entwurf des Bebauungsplans I-57-1 „Monbijoutheater“ wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

IV.Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung:

 

Das Flurstück des Monbijouparks im Bezirk Mitte von Berlin (Flurstück 289) ist durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan I-57 Monbijoupark“ neben der Festsetzung einer Wohnbaufläche überwiegend als öffentliche Grünfläche Parkanlage festgesetzt. Bestand¬teil der Parkfläche ist ein unterirdisches Bauwerk aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs ein Luftschutzbunker mit mehreren Geschossen unter der Erde. Der Bunker wurde von der Charité in Kriegszeiten als Krankenstation (u.a. als Kreissaal) benutzt. Das Flurstück 289, der Flur 920, befindet sich mit 34.896 m² im Wesentlichen im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (Landesgrundvermögen 81-422) und mit 3.693m² im Fachvermögen von SenBJW. Die Parkfläche ist als öffentliche Grünanlage gewidmet. Auf der Fläche oberhalb des Bunkers, die Bestandteil der festgesetzten und gewidmeten Grünfläche ist, finden seit dem Jahr 1999 Theatervorstellungen für Kinder und Erwachsene statt. Die Nutzung der festgesetzten Grünfläche für die Theatervorstellungen wird seitens des Bezirksamts durch Nutzungsverträge erlaubt und planungsrechtlich geduldet. Wesentliche Einrichtungen des Monbijoutheaters müssen jeden Winter abgebaut werden. Das Theater ist an einer ganzjährigen planungsrechtlichen Absicherung seines Betriebs interessiert. Aus Sicht des Bezirks ist eine Sicherung der kulturellen Nutzung am Standort städtebaulich erwünscht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 „Monbijoutheater“ soll daher eine entsprechende planungsrechtliche Absicherung erfolgen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ durchgehrt.

Es handelt sich um eine andere Maßnahme der Innenentwicklung. Es ist nicht beabsichtigt, eine Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO festzusetzen. Es gibt keine weiteren Bebauungspläne, die in einem engen räumlichen, sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan I-57-1 aufgestellt werden oder wurden. Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht. Anhaltspunkte im Sinne von § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Beauftragung des Planungsbüros Plan und Recht GmbH zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens sind Mittel in Höhe von 9.011,71 EURO bereitzustellen, die im Bezirksplan 2016 unter Kapitel 4200, Titel 52610, bereitzustellen sind.

 

r die Veröffentlichung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von jeweils ca. 3.300 € benötigt, die im Bezirksplan 2016 unter Kapitel 4200, Titel 53121, bereitzustellen sind.

 

Hinweis: Der Vorhabenträger (Monbijou-Theater GmbH) hat eine Kostenübernahme für die Gesamtsumme abgegeben.

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin,19.04.2016

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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