Drucksache - 2695/IV  

 
 
Betreff: Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1
Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezfischen Mietspiegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann Fraktion die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Austauschblatt
3. Beschluss
4. VzK vom 30.06.2016
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:              .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2695/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Mietspiegel

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2695/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht - unter Berücksichtigung der jeweiligen gebietsspezifischen Mietspiegel folgende inhaltlichen Genehmigungskriterien bei der Festsetzung der Erhaltungsverordnungen gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Gebiete

-         Birkenstraße

-         Waldstraße

-         Leopoldplatz

-         Sparrplatz

-         Seestraße,

zu berücksichtigen, im Amtsblatt zu veröffentlichen und zur Anwendung zu bringen:

  1. r insbesondere folgende erhaltungsrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Grundausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung wird eine auflagenfreie Genehmigung erteilt:
    1. Ersteinbau einer Sammelheizung (inklusive Warmwasserversorgung)
    2. Ersteinbau bzw. Ergänzung eines vorhandenen Bades in ein modernes Bad mit folgenden Grundausstattungsmerkmalen: ein WC, ein Handwaschbecken in Einzelausführung, eine Einbaubadewanne ODER Dusche, Wand- und Bodenverfliesung.
    3. Grundausstattung mit Sanitär-, Frischwasser-, Abwasser- sowie Elektroinstallationen.
    4. Der Bau von Aufzügen, der ausschließlich der Erschließung neuen Wohnraumes, insbesondere in Form eines Neubaus oder des Ausbaues eines Dachgeschosses dient
    5. Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen
    6. Erneuerung bestehender Fenster als Doppel- oder Isolierglasfenster mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) in Anlehnung an die jeweils geltende Energieeinsparverordnung (EnEV)
    7. Energetische Nachrüstungspflichten nach den Rechtsvorschriften der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung.
  2. r folgende Maßnahmen kann eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt werden:
    1. Der Bau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraumes bei Gebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschossen, vorbehaltlich der Einschränkung unter 3.8.
    2. Maßnahmen zur Energieeinsparung wenn der Nachweis erfolgt, dass sie den Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Gebäudes (Bauart, Ausrichtung, Fassadenbeschaffenheit etc.) dessen Energieeffizienz nicht nur geringfügig verbessern, kostengünstigere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht in Betracht kommen und die Modernisierungsumlage die zu erwartende Heizkostenersparnis nicht wesentlich übersteigt. Zum Nachweis ist ein Maßnahmenplan vorzulegen, der Angaben zur vorhandenen energetischen Ausstattung des Gebäudes, zu seinem derzeitigen und künftigen Jahres- Primärenergiebedarf und zu den Auswirkungen auf die Miete und die Heizkosten enthält. In dem Maßnahmenplan ist auch darzulegen, in welchem Umfang zur Durchführung der Maßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden bzw. aus welchen Gründen eine Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht möglich ist.
    3. Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe, wenn es sich um unbewohnte, tatsächlich und rechtlich leerstehende Wohnungen im Erdgeschoss oder Souterrain handelt, die in Straßen mit sehr hoher Verkehrslärmbelastung gemäß Ausweisung im Berliner Mietspiegel liegen.
  3. r folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt werden:
    1. Grundrissänderungen zur Schaffung besonders großgiger Wohnungsgrundrisse insbesondere durch die Verringerung von Wohnräumen;
    2. Wohnungszusammenlegungen und zwar auch bei Zusammenlegungen von bestehendem und neu geschaffenem Wohnraum
    3. Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten
    4. Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungs- oder Gebäudeausstattung, zum Beispiel mindestens bei:

-         Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung

-         Einbauküchen

-         Kamine

-         Panoramafenster

-         Fußbodenheizungen

-         repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser

-         Einbau eines zweiten Bades oder eine zweiten Dusche

-         Einbau eines zweitens WCs, es sei denn, die Wohnung verfügt über vier oder mehr Wohnräume und die Zahl der Wohnräume wird dadurch nicht verringert

-        Schaffung von zur Wohnung gehörigen Stellplatzanlagen

3.5.    Anbau von Erstbalkonen mit mehr als 4 m² Grundfläche oder von besonders kostenaufwändigen Erstbalkonen

3.6.    Anbau/Schaffung von Loggien, Terrassen und Wintergärten

3.7.    Einbau bzw. Anbau von besonders kostenaufwändigen Aufzügen oder Fassadengleitern. Der Einbau ist zu versagen, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen.

3.8.    Einbau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraumes bei Gebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschossen, wenn sie besonders kostenaufwändig ist, einen barrierefreien Zugang zu den Wohnungen nicht gewährleisten oder aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine Verdrängungsgefahr für die in dem Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht.

3.9.    Maßnahmen zur Energieeinsparung, die nachweislich über die Anpassung und die baulichen und anlagentechnischen Mindestanforderungen der ENEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragsstellung geltenden Fassung der ENEV hinausgehen.

3.10. Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerbe, mit Ausnahme Regelung unter 2.3.

 

 

Das Bezirksamt hat am   21.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Bestimmung von Genehmigungskriterien/Prüfkriterien ist grundsätzlich Verwaltungsaufgabe. Die Veröffentlichung von Genehmigungskriterien im Amtsblatt ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Der einzige Bezirk der dies so praktiziert ist unseres Wissens der Bezirk Pankow.

 

 

 

Gemäß den Aussagen des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung im Stadtentwicklungsausschuss am 25.05.2016, wird jedem Antragsteller die Drucksache 2695/IV der Bezirksverordnetenversammlung, die die gewünschten Genehmigungskriterien beinhaltet, als Merkblatt mitgeteilt (s. Anlage).

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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