Drucksache - 2695/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2695/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Genehmigungskriterien für Umsetzung der Erhaltungsverordnung gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Mietspiegel
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2695/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht - unter Berücksichtigung der jeweiligen gebietsspezifischen Mietspiegel – folgende inhaltlichen Genehmigungskriterien bei der Festsetzung der Erhaltungsverordnungen gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Gebiete - Birkenstraße - Waldstraße - Leopoldplatz - Sparrplatz - Seestraße, zu berücksichtigen, im Amtsblatt zu veröffentlichen und zur Anwendung zu bringen:
- Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung - Einbauküchen - Kamine - Panoramafenster - Fußbodenheizungen - repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser - Einbau eines zweiten Bades oder eine zweiten Dusche - Einbau eines zweitens WCs, es sei denn, die Wohnung verfügt über vier oder mehr Wohnräume und die Zahl der Wohnräume wird dadurch nicht verringert - Schaffung von zur Wohnung gehörigen Stellplatzanlagen 3.5. Anbau von Erstbalkonen mit mehr als 4 m² Grundfläche oder von besonders kostenaufwändigen Erstbalkonen 3.6. Anbau/Schaffung von Loggien, Terrassen und Wintergärten 3.7. Einbau bzw. Anbau von besonders kostenaufwändigen Aufzügen oder Fassadengleitern. Der Einbau ist zu versagen, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen. 3.8. Einbau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraumes bei Gebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschossen, wenn sie besonders kostenaufwändig ist, einen barrierefreien Zugang zu den Wohnungen nicht gewährleisten oder aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine Verdrängungsgefahr für die in dem Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht. 3.9. Maßnahmen zur Energieeinsparung, die nachweislich über die Anpassung und die baulichen und anlagentechnischen Mindestanforderungen der ENEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragsstellung geltenden Fassung der ENEV hinausgehen. 3.10. Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerbe, mit Ausnahme Regelung unter 2.3.
Das Bezirksamt hat am 21.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Bestimmung von Genehmigungskriterien/Prüfkriterien ist grundsätzlich Verwaltungsaufgabe. Die Veröffentlichung von Genehmigungskriterien im Amtsblatt ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Der einzige Bezirk der dies so praktiziert ist unseres Wissens der Bezirk Pankow.
Gemäß den Aussagen des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung im Stadtentwicklungsausschuss am 25.05.2016, wird jedem Antragsteller die Drucksache 2695/IV der Bezirksverordnetenversammlung, die die gewünschten Genehmigungskriterien beinhaltet, als Merkblatt mitgeteilt (s. Anlage).
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |