Drucksache - 2694/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2694/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Lieferzonen auf der Chausseestraße einrichten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2694/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Ämtern und Verwaltungen dafür einzusetzen, dass auf der Chausseestraße zwischen Zinnowitzer Straße und dem Hotel „Titanic“ wieder eine Lieferzone (in Richtung Wedding) eingerichtet wird und zusätzlich die Möglichkeiten einer Lieferzone für die Gewerbetreibenden an der Chausseestraße zwischen Invalidenstraße und Zinnowitzer Straße (in Richtung Wedding) geprüft werden. Möglicherweise kann die Fläche zwischen den Mittelinseln (U-Bahnausgänge) dafür genutzt werden.
Das Bezirksamt hat am 09.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die gewünschten Maßnahmen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde (Ord 4) unter Hinzuziehung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) geprüft, da es sich hier um eine Straße im übergeordneten Straßennetz handelt.
Hinsichtlich der „Wiedereinrichtung“ einer Lieferzone zwischen Zinnowitzer Straße und dem Hotel „Titanic“ wird auf die Ausführungen der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 12.04.2016 (DS1369/IV) verwiesen, der zu entnehmen ist, dass die ursprüngliche Lieferzone nach Beendigung der Baumaßnahme lediglich um ein paar Meter versetzt und um 10 Meter vergrößert wurde. Sie ist also weiterhin vorhanden.
Die zusätzliche Einrichtung einer weiteren Lieferzone für Gewerbetreibende zwischen der Invalidenstraße und Zinnowitzer Straße wurde bereits im April 2016 im Rahmen eines Antrages eines Gewerbetreibenden durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde geprüft und musste abgelehnt werden. Der Straßenzug befindet sich direkt hinter dem Kreuzungsbereich einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße. In diesem Bereich befindet sich aus verkehrlichen Sicherheitsgründen ein absolutes Haltverbot gem. Z 283 Straßenverkehrsordnung (StVO) um den starken Verkehrsfluss des Verkehrsknotenpunktes Invalidenstraße / Chausseestraße durchgängiger zu machen. Da es sich hier um eine Straße im übergeordneten Straßennetz handelt, wurde hinsichtlich der Einrichtung einer Ladezone eine Stellungnahme von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) angefordert. Diese sieht jedoch keine Möglichkeit für die Einrichtung einer Ladezone in dem o.g Abschnitt der Chausseestraße. Die Fahrzeuge aus Richtung der Friedrichstraße kommend, werden zweispurig auf die Chausseestraße geführt. Durch die hohe Verkehrsbelastung an dieser Stelle werden beide Fahrspuren uneingeschränkt benötigt.
Alternativ wurde von der VLB vorgeschlagen, dass die in der Zinnowitzer Straße befindliche Ladezone möglicherweise ein Stück zurück in Richtung Chausseestraße versetzt werden könne, damit diese von den Gewerbetreibenden mitbenutzt werden könnte.
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Dieser Vorschlag wurde von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde geprüft, kann jedoch leider nicht befürwortet werden. Die bestehende Be- u. Entlademöglichkeit in der Zinnowitzer Straße 2 wurde auf Antrag von Vattenfall Europe im Jahre 2004 eingerichtet. Die Ladetätigkeiten werden direkt über die Tiefgaragenzufahrt, die sich direkt vor der Ladezone befindet, durchgeführt. Eine Versetzung der Ladezone ist daher nicht möglich.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kann der Beschluss der BVV vom 14.07.2016 daher nicht unterstützt werden.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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