Drucksache - 2676/IV  

 
 
Betreff: Elektromobilität im Bezirk durch Ladestationen in und an öffentlichen und privaten Gebäuden stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 30.06.2016
4. Anlage 1
5. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2676/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Elektromobilität im Bezirk durch Ladestationen in und an öffentlichen und privaten

Gebäuden stärken

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2676/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Beratungsgesprächen zu Bauvorhaben auf die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt II aufmerksam zu machen um darauf hinzuwirken, dass Park- und Abstellplätze zum Nachladen bereitgestellt werden. Ziel soll sein, dass auf ca. 10% der bereitgestellten Parkfläche ein Nachladen für alle Steckersysteme ermöglicht wird.

Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt hat am  21.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt wird dem Beschluss nachkommen und in den Beratungsgesprächen auf die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt II aufmerksam machen.

 

Mit der Fragestellung, ob eine einheitliche rechtliche Regelung im Land Berlin angestrebt ist, die Bauherren zur Bereitstellung zu verpflichten, hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt (Anlage 1).

 

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt vor und wird anliegend zur Kenntnis gegeben (Anlage 2).

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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