Drucksache - 2669/IV  

 
 
Betreff: Kein Formel E Rennen „FIA Formel E Championship 2016“ auf der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Grüne vom 17.03.2016
2. Beschluss
3. Vzk
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von BerlinDatum  04.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2669/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kein Formel E Rennen „FIA Formel E Championship 2016“ auf der Karl-Marx-Allee

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2669/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, keine Genehmigung auf Sondernutzung von öffentlichen Straßen-land für das Formel E-Rennen „FIA Formel E Championship 2016“ zu erteilen. Des Weiteren soll sich das BA an zuständigen Stellen des Senats für eine Verlegung des Rennens auf eine geeig-nete Strecke außerhalb der Innenstadt einsetzen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  26.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das BA Mitte erteilt keine Genehmigungen für das Formel E-Rennen „FIA Formel E Championship 2016“, sondern wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG zur Veranstaltung "Formula Eprix Berlin" am 21.5.2016 angehört.

Die Genehmigungsbehörde -Verkehrslenkung Berlin (VLB)- wurde über das Ersuchen der BVV informiert.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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