Drucksache - 2657/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Text siehe Rückseite
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Änderung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne I-14a und I-14b im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für das Bebauungsplanverfahren I-14a.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen:
I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a für die Grundstücke Alexandrinenstraße 79 und 80, Stallschreiberstraße 17-32, die Flurstücke 222 und 250 sowie die Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist zu ändern.
II. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
III. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14b für die Grundstücke Alte Jakobstraße 53-61, Sebastianstraße 45-61 und Alexandrinenstraße 74a -78 sowie die Flurstücke 42, 224, 226, 228 und 230 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist zu ändern.
IV. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Ein Übersichtsplan mit Darstellung der alten und neuen Geltungsbereichsgrenzen sowie der Bebauungsplanentwurf I-14a befinden sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Die Geltungsbereichsänderungen der beiden Bebauungspläne sind aus folgenden Gründen erforderlich:
Die folgenden drei Teilflächen wurden von einem Investor miterworben, der auch das Bauvorhaben entlang der Stallschreiberstraße errichten will. Die Pläne wurden bereits am 25.11.2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vorgestellt. Die Aufnahme der drei Teilflächen in das Bebauungsplanverfahren I-14a dient der Eindeutigkeit und besseren Übersichtlichkeit der beiden Bebauungspläne.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine.
Berlin,
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