Drucksache - 2657/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne I-14a und I-14b im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Bau-gesetzbuch für das Bebauungsplanverfahren I-14a


Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

Text siehe Rückseite

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Änderung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne I-14a und I-14b im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für das Bebauungsplanverfahren I-14a.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 beschlossen:

 

I.          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a für die Grundstücke Alexandrinenstraße 79 und 80, Stallschreiberstraße 17-32, die Flurstücke 222 und 250 sowie die Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist zu ändern.

 

II.        Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

III.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14b für die Grundstücke Alte Jakobstraße 53-61, Sebastianstraße 45-61 und Alexandrinenstraße 74a -78 sowie die Flurstücke 42, 224, 226, 228 und 230 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist zu ändern.

 

IV.    Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Ein Übersichtsplan mit Darstellung der alten und neuen Geltungsbereichsgrenzen sowie der Bebauungsplanentwurf I-14a befinden sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Die Geltungsbereichsänderungen der beiden Bebauungspläne sind aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  • Die Grundstücke Alte Jakobstraße 48, 48a, 49 und 50 (ca. 3.039 m2) werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a herausgenommen. Für die Grundstücke wurde bereits eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB für ein Wohnbauvorhaben mit 104 Wohnungen erteilt, und das Bauvorhaben wird demnächst fertiggestellt. Die städtebaulichen Ziele aus dem Bebauungsplanentwurf wurden berücksichtigt, und der Bau eines Teilstücks der Stallschreiberstraße wurde vertraglich mit dem Investor vereinbart. Für das Bauvorhaben gibt es daher keinen Planbedarf mehr.

 

 

Die folgenden drei Teilflächen wurden von einem Investor miterworben, der auch das Bauvorhaben entlang der Stallschreiberstraße errichten will. Die Pläne wurden bereits am 25.11.2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vorgestellt. Die Aufnahme der drei Teilflächen in das Bebauungsplanverfahren I-14a dient der Eindeutigkeit und besseren Übersichtlichkeit der beiden Bebauungspläne.

 

  • Das Flurstück 250 (ca. 338 m2) befindet sich im Bereich Alte Jakobstraße und wird nun komplett in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a aufgenommen. Die Fläche soll als öffentliche Grünfläche und als Verkehrsfläche für Fußgänger- und Radverkehr ausgewiesen werden. Bisher war nur eine kleinere Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches, und die restliche Fläche gehörte zum Bebauungsplanverfahren I-14b. Der Bebauungsplan I-14b wird um die genannte Fläche reduziert.

 

  • Das Flurstück 222 befindet sich im Blockinnenbereich und wird nun komplett in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14a aufgenommen. Eine kleinere Teilfläche (ca. 50 m2) des Flurstückes im nördlichen Planbereich war bisher nicht enthalten. Auch diese Teilfläche soll nach dem jetzigen Stand der Planung als Fußgänger- und Radverkehrsfläche ausgewiesen werden. Bisher gehörte die Fläche von ca. 50 m2 zum Bebauungsplanverfahren I-14b. Dieser wird um die genannte Fläche reduziert. Damit befindet sich die gesamte Fußgänger- und Radverkehrsfläche in einem Bebauungsplan.

 

  • Das Grundstück Alexandrinenstraße 79 wird ebenfalls komplett in den Geltungsbereich aufgenommen und als allgemeines Wohngebiet und als Fußgänger- und Radverkehrsfläche ausgewiesen. Eine kleinere Teilfläche (ca. 55m2) des Grundstückes war bisher im Bebauungsplan I-14b enthalten. Dieser wird um die genannte Fläche reduziert.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine.

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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