Drucksache - 2652/IV  

 
 
Betreff: Überprüfung von Verträgen und Vergaben durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok, Fischer Fraktion Bü90/Die Grünen Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2016 
49. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE HA vom 05.04.2016
3. Beschluss
4. VzK vom 06.12.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: ……..2016

Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin………2652/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Überprüfung von Verträgen und Vergaben durch das Bezirksamt

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2652/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in jährlichen Abständen die Verträge zur Vergabe und Vermietung von Räumen im Bezirkseigentum, z.B. in Schulen, zu überprüfen und ggfs. zu beenden oder neu zu verhandeln.

 

Das Bezirksamt hat am 08.11.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

In der bezirklichen Arbeitsanweisung für die längerfristige Überlassung bezirklicher Gebäude, Räume oder Freianlagen unter Wert ist unter Nr. 3 eine jährliche Überprüfung der Entgelt- und Nebenkostenbefreiung geregelt.

 

Hier sollen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen oder teilweisen Entgelt- und Nebenkostenbefreiung einmal jährlich überprüfen werden. Die SE FM hat ein standardisiertes Format für die Überprüfungen entwickelt, hat es den Bereichen zur Verfügung gestellt und führt unabhängig von den Aufzeichnungen der Fachabteilungen eine zentrale Überwachungsliste.

 

Diese zentrale Überwachungsliste der SE FM wird künftig einmal jährlich an die Fachämter zur Überprüfung der jährlichen Entgelt- und Nutzungsbefreiung sowie zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Verlängerungsoption übergeben. Die Fachämter wurden verpflichtet, ihre dokumentierte Überprüfung und ggf. die vertraglichen Anpassungen an die SE FM zu übermitteln.

 

Analog zu den Überlassungen unter Wert wurde im Rahmen des Vertragsmanagements eine Datei erstellt, welche alle Mietverträge der Ämter enthält.

 

Diese Datei wird ebenfalls einmal jährlich an die Fachämter zur Überprüfung der Vertragsdaten sowie zur Prüfung der Kündigungs- bzw. Verlängerungsoption übergeben. Die Fachämter wurden auch hier verpflichtet, ihre dokumentierte Überprüfung und ggf. die vertraglichen Anpassungen an die SE FM zu übermitteln.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 
 

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