Drucksache - 2647/IV  

 
 
Betreff: Umgehende Rechtskraft von Milieuschutzbeschlüssen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Matischok Fraktion der SPD 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 06.06.2016
4. Version vom 08.03.2016
5. Version vom 08.03.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:       .05.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2647/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Umgehende Rechtskraft von Milieuschutzbeschlüssen sicherstellen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2647/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend nach Beschlussfassung der BVV zu den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Mitte dar Sorge zu tragen, dass diese durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Rechtskraft erlangen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin kommt diesem Ersuchen nach. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist am 24.05.2016 erfolgt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)

 

§12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

§ 36 Abs. 2 c BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: 

Ja, durch die Beauftragung zweier Büros zur Mieterberatung.

 

 

  1. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

Ja, es ist beabsichtigt, Stellenbedarfe (2,5 Stellen) für den Doppelhaushalt 2018/2019 zu beantragen.

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 
 

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