Drucksache - 2640/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan I-58b auf der Fischerinsel festsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
Verfasser:Diedrich 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
27.04.2016 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Stadt
3. in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den BA-Beschluss vom 04.05.2010 (DS 1683/111) über die Teilung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebauungsplanentwurfs 1-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte umzusetzen und das Bebauungsplanverfahren l-58b für die Fischerinsel fortzuführen und schnellstmöglich zur Festsetzung zu bringen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes [8 Ja-Stimmen (Bü90/Die Gnen, CDU, Die Linke, Piraten), 5 Nein-Stimmen (SPD, CDU), 0 Enthaltungen]

 

Begründung:

Eine veränderte Grundstücksverteilung spricht nicht gegen die Festsetzung des  Bebauungsplanentwurf I58b, der eine 6-geschossige Blockrandbebauung an der Ecke Fischerinsel/ Mühlendamm und die Sicherung der vorhandenen öffentlichen Grünanlage und der Gemeinbedarfsfläche (Kreativhaus) im Geltungsbereich vorsieht. Auf diesen Entwurf haben sich die Anwohnenden bereits eingestellt. Die gegenwärtig diskutierten Pläne der WBM sehen ein deutlich höheres Gebäude vor, das nach § 34 BauGB genehmigt werden soll, wodurch eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgeschrieben ist. Statt den Hochhausbau ebenso wie die erfolgten Baumfällung gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durchzupeitschen, wäre mit der Festsetzung des B-Planes die Umsetzung der ursprünglichen Planungsziele gegeben. Diese Planungsziele wurden sowohl öffentlich diskutiert als auch durch die zu beteiligenden Fachämter bewertet. Das Bebauungsplanverfahren hat einen Verfahrensstand erreicht, der eine zeitnahe Festsetzung zulässt.

Des Weiteren könnten dadurch umliegende Frei- und Grünflächen, wie die Nutzung des Kreativhauses als Kultur- und Begegnungszentrum, gesichert werden.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, den BA-Beschluss vom 04.05.2010 (DS 1683/III)  über die Teilung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebauungsplanentwurfs I-58 für das Gebiet zwischen Gertraudenstraße, Mühlendamm, Spree und Spreekanal im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, umzusetzen und den Bebauungsplanentwurf I58b für die Fischerinsel festzusetzen.

 

Begründung:

Eine veränderte Grundstücksverteilung spricht nicht gegen die Festsetzung des  Bebauungsplanentwurf I58b, der eine 6-geschossige Blockrandbebauung an der Ecke Fischerinsel/ Mühlendamm und die Sicherung der vorhandenen öffentlichen Grünanlage und der Gemeinbedarfsfläche (Kreativhaus) im Geltungsbereich vorsieht. Auf diesen Entwurf haben sich die Anwohnenden bereits eingestellt. Die gegenwärtig diskutierten Pläne der WBM sehen ein deutlich höheres Gebäude vor, das nach § 34 BauGB genehmigt werden soll, wodurch eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgeschrieben ist. Statt den Hochhausbau ebenso wie die erfolgten Baumfällung gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durchzupeitschen, wäre mit der Festsetzung des B-Planes die Umsetzung der ursprünglichen Planungsziele gegeben. Diese Planungsziele wurden sowohl öffentlich diskutiert als auch durch die zu beteiligenden Fachämter bewertet. Das Bebauungsplanverfahren hat einen Verfahrensstand erreicht, der eine zeitnahe Festsetzung zulässt.

Des Weiteren könnten dadurch umliegende Frei- und Grünflächen, wie die Nutzung des Kreativhauses als Kultur- und Begegnungszentrum, gesichert werden.

 

 
 

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