Drucksache - 2634/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Bereits im letzten Jahr sahen sich die Veranstalter*Innen des Umweltfestes mit erheblichen Verschärfungen der Sicherheitsanforderungen konfrontiert. Letztlich wurde die Genehmigung zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes „in letzter Minute“ erteilt und das Festival konnte stattfinden.
1.Wie ist der Sachstand bezüglich des Antrags auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch das Umweltfestival 2016?
2.Wann hat sich das Bezirksamt das erste Mal mit dem Senat getroffen, um über das Um- weltfest zu sprechen (Bitte um Nennung der Anwesenden und das Gesprächsergebnis)?
3.Welche Auflagen müssen Straßenfeste in der Größenordnung 45.000 Teilnehmende auf der Straße des 17. Juni erfüllen?
4.Wurden Sicherheitsmängel im Sicherheitskonzept festgestellt und mit dem Veranstalter erör tert? Wenn ja, welche?
5.Aus welchem Grund wird trotz der niedrigen Anzahl der Teilnehme*innen (bei der Fanmeile werden bis zu 750.000 Menschen erwartet) ein Sicherheitszaun gefordert?
6.Für welche Größenordnung sieht das Bezirksamt keinen Sicherheitszaun vor? Braucht bei spielsweise der Berliner Firmenlauf einen Sicherheitszaun?
7.Wie sehen die weiteren Schritte des Verfahrens aus?
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