Drucksache - 2629/IV  

 
 
Betreff: Milieuschutzboykott ohne Personalmehrbedarfserfüllung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage
2. Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Die BVV hat am 24.9.2015 mit der DS 2293/IV beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, im Rahmen des Programms Wachsende Stadt das Stadtplanungsamt mit 2-3 Stellen zu verstärken, um die neue Aufgabe der Millieuschutzgebiete auch administrativ begleiten zu können und aktiv die neue Wohnungsbau- und Mietenpolitik des Senates auch im Innenstadtbezirk Mitte unterstützen zu können. Das Stadtplanungsamt liefert dazu eine nachvollziehbar Bedarfskonzeption zur Untersetzung des Personalmehrbedarfes.

 

Am 02.03.2016 informiert der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Ordnung über einen Vermerk zum Personalmehrbedarf zur Umsetzung der BA-Beschlüsse 1472, 1473, 1474, 1475 und 1476 (BA-Vorlagen Nr. 1494-1498; Erhaltungsverordnung § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB), in dem u. a festgestellt wird: Vorsorglich wird durch das Bezirksamt, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung der Satzungsgebiete im Gesetz-und Verordnungsblatt erst erfolgen kann, wenn das, entsprechend den in den BA-Beschlüssen unter Auswirkung auf den Haushalt angemeldete, notwendige Personal bereitgestellt wird.

 

Da somit scheinbar bis zum heutigen Tage keine Klärung zum erforderlichen Personalmehrbedarf erfolgte, fragen wir das Bezirksamt:

 

1.        Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt wann und in welcher Form unternommen, um dem mit Beschluss der DS 2293/IV ausgedrückten Ersuchen der BVV nachzukommen und warum erfolgte diesbezüglich bisher keine Vorlage zur Kenntnisnahme?

2.        Warum erfolgte die Anmeldung eines Personalmehrbedarfes bei der Senatsverwaltung für Finanzen erst nach Beschlussfassung des Bezirksamtes über die

festzusetzenden Erhaltungsgebiete mit Schreiben vom 24.2.2016, obwohl dem zuständigen Fachamt seit mindestens dem Workshop für die Entwicklung von Prüfkriterien für die neuen sozialen Erhaltungsgebiete im Bezirk Mitte von Berlin am 16.11.2015 bekannt ist, dass die Gutachter in den untersuchten Gebieten die Voraussetzung zum Erhaltungsverordnungserlass als gegeben ansehen?

3.        Wieviel zusätzliche Stellen konnte das Stadtentwicklungsamt im Rahmen der zusätzlichen Mittel aus dem Programm Wachsende Stadt bzw. der Wohnungsneubau-Prämie finanzieren und einstellen, bzw. können noch eingestellt werden?

4.        Warum ist es dem Bezirksamt auch ohne ggf. abschließende Klärung des zusätzlichen Personalbedarfs nicht möglich, die Bearbeitungen von Anträgen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB übergangsweise zu gewährleisten?

5.        Auf welcher Grundlage ist das Bezirksamt der Auffassung, dass, sollte auch die BVV die notwenigen Beschlüsse zu den Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB fassen, es die Veröffentlichung und damit Rechtskraft der Verordnungen erst dann veranlasst, wenn seine angemeldeten Personalmehrbedarfe befriedigt wurden?

 

 

 
 

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