Drucksache - 2614/IV
Text liegt vor
M i t t e von Berlin Nr. / IV
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über dieBerufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied als Vertreterin für die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Densborn, wird berufen
Frau Gotlinde Lwanga
Begründung:
Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).
Gemäß Punkt 6 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung wählt der Jugendhilfeausschuss bei Ausscheiden einer gewählten Vertretung oder Stellvertretung im Laufe der Legislaturperiode die neuen Mitglieder.
Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2016 gewählt worden.
Schwanhäußer Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses MitteBerlin, den _______________
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |