Drucksache - 2614/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung
2. Beschluss

 

 

 

 

 

Text liegt vor

 


BezirksverordnetenversammlungDrucksache

M i t t e  von Berlin Nr.          / IV

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über dieBerufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied als Vertreterinr die stimmberechtigte Bürgerdeputierte des Jugendhilfeausschusses, Frau Densborn, wird berufen

 

Frau

Gotlinde Lwanga

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG als stimmberechtigte Mitglieder 6 Bürgerdeputierte an.

 

r jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 9 AG KJHG).

 

Gemäß Punkt 6 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung wählt der Jugendhilfeausschuss bei Ausscheiden einer gewählten Vertretung oder Stellvertretung im Laufe der Legislaturperiode die neuen Mitglieder.

 

Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied ist durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2016 gewählt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwanhäer

Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses MitteBerlin, den _______________

 

 
 

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