Drucksache - 2613/IV  

 
 
Betreff: Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung der Bezirke Pankow und Mitte im Bereich des Mauerparks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
20.04.2016 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
18.05.2016 
49.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
Hauptausschuss Vorberatung
31.05.2016 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.03.2016
2. Anlage 1 zur VzB
3. BE SozQM vom 18.05.2016
4. BE zur VzB HA vom 31.05.2016
5. Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [6 Ja-Stimmen (Bü90/ Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten), 5 Nein-Stimmen (SPD), 0 Enthaltungen].

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung der Bezirke Pankow und Mitte im Bereich

des Mauerparks

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV stimmt der vom Bezirksamt Mitte vorgeschlagenen Grenzänderung von geringer Bedeutung dahingehend zu, dass die Flurstücke 313 und 353 der Gemarkung Wedding, Flur 92
mit einer Größe von 60.626m² und 9.730m² territorial dem Bezirk Pankow zugeordnet werden.

 

A) Begründung:

 

Grenzänderung von geringer Bedeutung können durch Rechtsverordnung des Senats vorgenommen werden, wenn die beteiligten Bezirke zustimmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden auf Vorschlag der Bezirksämter über die Zustimmung.

 

Der Mauerpark im Bezirk Pankow ist eine öffentliche Grünanlage, welche von der Berliner Bevölkerung als Erholungsmöglichkeit intensiv genutzt wird. Als touristischer Anziehungspunkt wird der Mauerpark auch durch die Besucher Berlins stark frequentiert. Um dem steigenden Bedarf an Erholungsflächen gerade an dieser Stelle gerecht zu werden, soll der Mauerpark westlich der derzeitigen Bezirksgrenze erweitert werden.

 

Die Erweiterungsfläche setzt sich aus ca. 5 ha öffentliche Grünfläche sowie ca. 2 ha Sondergebietsfläche zusammen, welche für eine Erschließung der Gesamtfläche erforderlich ist und als Stadtplatz für Veranstaltungen, Spiel und Sport genutzt werden soll. Auf dieser Fläche befinden sich u. a. zwei gastronomische Einrichtungen, ein Blumenhändler sowie eine Multifunktionsfläche, auf der ein Flohmarkt stattfindet.

 

Derzeit befindet sich das Bebauungsplanverfahren 1-64b für die Gesamtfläche bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bearbeitung. Als nächste Verfahrensschritte sind hier voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

Die Grenzänderung wird angestrebt, um die ordnungsrechtliche Zuständigkeit und die Bewirtschaftung der neu zu schaffenden Grün- und Erholungsfläche sowie der Sondergebietsfläche bei einer Bezirksverwaltung zu bündeln. Die Zuständigkeit für den Mauerpark liegt dadurch in einem Bezirk, das bedeutet eine schnellere und bürgerfreundliche Vorgangsbearbeitung.

Die intensive Nutzung der bestehenden Grünfläche des Mauerparks im Bezirk Pankow zeigt, wie wichtig eine eng abgestimmte Verwaltung für die Genehmigung von Veranstaltungen und für die Bewirtschaftung der Fläche ist, insbesondere des Straßen- und Grünflächenamtes als künftiger Vermögensträger der zuzuordnenden Grünfläche, des Ordnungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes.

 
 

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