Drucksache - 2613/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung [6 Ja-Stimmen (Bü90/ Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten), 5 Nein-Stimmen (SPD), 0 Enthaltungen].
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung der Bezirke Pankow und Mitte im Bereich des Mauerparks
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV stimmt der vom Bezirksamt Mitte vorgeschlagenen Grenzänderung von geringer Bedeutung dahingehend zu, dass die Flurstücke 313 und 353 der Gemarkung Wedding, Flur 92
A) Begründung:
Grenzänderung von geringer Bedeutung können durch Rechtsverordnung des Senats vorgenommen werden, wenn die beteiligten Bezirke zustimmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden auf Vorschlag der Bezirksämter über die Zustimmung.
Der Mauerpark im Bezirk Pankow ist eine öffentliche Grünanlage, welche von der Berliner Bevölkerung als Erholungsmöglichkeit intensiv genutzt wird. Als touristischer Anziehungspunkt wird der Mauerpark auch durch die Besucher Berlins stark frequentiert. Um dem steigenden Bedarf an Erholungsflächen gerade an dieser Stelle gerecht zu werden, soll der Mauerpark westlich der derzeitigen Bezirksgrenze erweitert werden.
Die Erweiterungsfläche setzt sich aus ca. 5 ha öffentliche Grünfläche sowie ca. 2 ha Sondergebietsfläche zusammen, welche für eine Erschließung der Gesamtfläche erforderlich ist und als Stadtplatz für Veranstaltungen, Spiel und Sport genutzt werden soll. Auf dieser Fläche befinden sich u. a. zwei gastronomische Einrichtungen, ein Blumenhändler sowie eine Multifunktionsfläche, auf der ein Flohmarkt stattfindet.
Derzeit befindet sich das Bebauungsplanverfahren 1-64b für die Gesamtfläche bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bearbeitung. Als nächste Verfahrensschritte sind hier voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Die Grenzänderung wird angestrebt, um die ordnungsrechtliche Zuständigkeit und die Bewirtschaftung der neu zu schaffenden Grün- und Erholungsfläche sowie der Sondergebietsfläche bei einer Bezirksverwaltung zu bündeln. Die Zuständigkeit für den Mauerpark liegt dadurch in einem Bezirk, das bedeutet eine schnellere und bürgerfreundliche Vorgangsbearbeitung. Die intensive Nutzung der bestehenden Grünfläche des Mauerparks im Bezirk Pankow zeigt, wie wichtig eine eng abgestimmte Verwaltung für die Genehmigung von Veranstaltungen und für die Bewirtschaftung der Fläche ist, insbesondere des Straßen- und Grünflächenamtes als künftiger Vermögensträger der zuzuordnenden Grünfläche, des Ordnungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes. |
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