Drucksache - 2566/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit im Bezirk liegende Stellplatzflächen mit Wohnungen überbaut werden können, ohne dass dabei Stellplätze verloren gehen (z.B. Bebauung auf Stelzen). Im Falle einer positiven Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, diejenigen Stellplätze zu identifizieren, die sich für eine Überbauung mit Wohnungen eignen Im Falle einer Überbauung, auch wenn sie nach §34 BauGB möglich sein sollte, sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von Beginn an in die Planungsprozesse einzubeziehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes [7 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 6 Nein-Stimmen (Bü90/Die Grünen, DIE LINKE), 0 Enthaltungen].
Begründung: Mitte benötigt dringend günstigen Wohnraum. Um diesen schnell zu schaffen kann die Überbauung von Stellplätzen eine Ergänzung zu den vorhandenen Wohnbaupotentialen sein. Zudem findet hierbei keine weitere Flächenversiegelung statt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit im Bezirk liegende Stellplatzflächen mit Wohnungen überbaut werden können, ohne dass dabei Stellplätze verloren gehen (z.B. Bebauung auf Stelzen). Im Falle einer positiven Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, diejenigen Stellplätze zu identifizieren, die sich für eine Überbauung mit Wohnungen eignen, und bei Bedarf zügig die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Überbauung schaffen. Im Falle einer Überbauung, auch wenn sie nach §34 BauGB möglich sein sollte, sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von Beginn an in die Planungsprozesse einzubeziehen.
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