Drucksache - 2541/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über die weitere Gestaltung des Gesundheitszieleprozesses zur Kindergesundheit
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Begründung:
2010 hat das Bezirksamt die Gesundheitsziele zur Kindergesundheit verabschiedet. Hieraus resultierte ebenfalls der Beschluss, in einem Folgeschritt auszuwerten, inwieweit die Gesundheitsziele erreicht und die Strategien umgesetzt werden konnten, welche Erfahrungen mit der Durchführung des Prozesses gesammelt wurden, sowie Empfehlungen für die weitere Gestaltung des Verfahrens abzugeben. Hierzu wurde im März ein Bericht vorgelegt sowie drei Veranstaltungen zur Vertiefung der Ergebnisse durchgeführt. In diesem Rahmen wurden Empfehlungen sowohl bezogen auf die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Handlungsfelder der Gesundheitsziele, aber auch auf die weitere Ausgestaltung des Gesundheitszielprozesses abgegeben. Das Bezirksamt greift daher mit dem vorliegenden Beschluss diese Empfehlungen für die Fortführung des Gesundheitszieleprozesses auf.
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten: Zu 1. : Die Auswertung hat deutlich werden lassen, dass der Gesundheitszielekatalog vielfach als zu umfangreich erlebt wurde, um eine handhabbare Orientierungshilfe zu bieten. Es wurde daher empfohlen eine Konzentration bzw. Priorisierung vorzunehmen. Aus diesem Grund wird hier für die Zukunft eine kürzere Fassung vorgelegt, die aus der Reduzierung des bisherigen Gesundheitsziele-Katalogs hervorgeht. Die Änderungen bestehen aus folgenden Einzelschritten:
Zu 2. : Auf die Entwicklung von Indikatoren wurde während der ersten Durchführungsphase verzichtet, weil aufgrund des zusätzlichen formalen Aufwands mit Einbußen bei der Akzeptanz der Gesundheitsziele von Seiten der zu beteiligenden Einrichtungen zu rechnen war. Die Auswertung des Prozesses hat jedoch deutlich gemacht, dass das Fehlen von Indikatoren die Einschätzbarkeit des Erreichungsgrades deutlich erschwert. Für die folgende Phase wird daher der Versuch unternommen, einen Indikatorensatz für die Gesundheitsziele aufzustellen, mittels dessen ein begleitendes Monitoring möglich wird.
Zu 3. : Die vorgelegten Empfehlungen sind, wie oben bereits dargelegt, das Ergebnis eines bezirksweiten ressortübergreifenden Diskussionsprozesses über die Gesundheitsziele und die dazu umgesetzten Maßnahmen. Sie sind insofern als Orientierungspunkte für die zukünftige Arbeit mit den Gesundheitszielen zu verstehen.
Zu 4. : Unabhängig von der Zusammenstellung der Daten zu den Indikatoren, die in kürzerem (z.B. jährlichen) Abstand erfolgen sollte, erscheint gleichwohl eine Auswertung des Gesamtverfahrens als notwendig, um ggf. Neujustierungen am Verfahren oder Veränderungen an den Zielsetzungen vorzunehmen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 26.01.2016
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |