Drucksache - 2541/IV  

 
 
Betreff: Gestaltung des Gesundheitszieleprozesses zur Kindergesundheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK
2. Anlage VzK
3. Anlage 2 VzK
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:26.1.16    

Abt.      Tel.:     

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über die weitere Gestaltung des Gesundheitszieleprozesses zur Kindergesundheit

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Das Bezirksamt beschließt den Gesundheitsziele-Katalog „Gesund aufwachsen in Berlin-Mitte in der überarbeiteten Form (s. Anlage 1).
  2. Das Bezirksamt beauftragt die AG Sozialraumorientierung (als Nachfolge-Gremium des Arbeitskreises Gesunder Bezirk) unter Federführung der OE QPK mit der Erarbeitung von Indikatoren auf Teilzielebene, mittels derer sich ein Realisierungsgrad abbilden lässt. Hierbei sind insbesondere Indikatoren in Betracht zu ziehen, deren Erhebung nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
  3. Die im Rahmen der Berichterstattung zum Gesundheitszielprozess sowie den darauf aufbauenden handlungsfeldbezogenen Gesundheitsforen ausgesprochenen Empfehlungen (s. Anlage 2)  werden auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Ihre Umsetzung wird im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten verfolgt.
  4. Eine erneute Auswertung des Gesundheitszieleprozesses ist nach Ablauf von 4 Jahren vorgesehen.

 

 

 

Begründung:

 

2010 hat das Bezirksamt die Gesundheitsziele zur Kindergesundheit verabschiedet. Hieraus resultierte ebenfalls der Beschluss, in einem Folgeschritt auszuwerten, inwieweit die Gesundheitsziele erreicht und die Strategien umgesetzt werden konnten, welche Erfahrungen mit der Durchführung des Prozesses gesammelt wurden, sowie Empfehlungen für die weitere Gestaltung des Verfahrens abzugeben.

Hierzu wurde im März ein Bericht vorgelegt sowie drei Veranstaltungen zur Vertiefung der Ergebnisse durchgeführt. In diesem Rahmen wurden Empfehlungen sowohl bezogen auf die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Handlungsfelder der Gesundheitsziele, aber auch auf die weitere Ausgestaltung des Gesundheitszielprozesses abgegeben. Das Bezirksamt greift daher mit dem vorliegenden Beschluss diese Empfehlungen für die Fortführung des Gesundheitszieleprozesses auf.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten:

Zu 1. :

Die Auswertung hat deutlich werden lassen, dass der Gesundheitszielekatalog vielfach als zu umfangreich erlebt wurde, um eine handhabbare Orientierungshilfe zu bieten. Es wurde daher empfohlen eine Konzentration bzw. Priorisierung vorzunehmen. Aus diesem Grund wird hier für die Zukunft eine kürzere Fassung vorgelegt, die aus der Reduzierung des bisherigen Gesundheitsziele-Katalogs hervorgeht.

Die Änderungen bestehen aus folgenden Einzelschritten:

  • Die Benennung der Zielstrategien wird aus dem Gesundheitszielkatalog entfernt. Die explizite Festlegung auf einige Strategien hat eine unnötige Einengung der möglichen Wege zur Zielerreichung geschaffen, aber umgekehrt erheblich die Übersichtlichkeit gemindert. Sie kann bei Bedarf weiterhin optional und beispielhaft herangezogen werden, ist jedoch nicht mehr verbindlicher Bestandteil.
  • Das handlungsfeldübergreifende Ziel 1 hat sich als zu umfangreich erwiesen, wobei es in vielen Punkten lediglich Verfahrensgrundsätze beschreibt und dabei die Aufmerksamkeit von den handlungsfeldbezogenen Zielen ablenkt. Aus diesem Grund wird hier eine deutliche Reduzierung vorgenommen:
    • Ziel 1.2 wird gestrichen. Das angestrebte Teilziel ist in dem formulierten umfassenden Anspruch keine Aufgabe, die auf Bezirksebene zu lösen ist. Ziel 1.3 wird dadurch zu Ziel 1.2.
    • Ziel 1.4 wird gestrichen. Die Formulierung lenkt den Blick für den Auftrag von Integrationslots_innen- oder anderen Multiplikator_innenprojekten zu stark in Richtung eines inhaltlichen Vermittlungsauftrags, der so nicht intendiert ist. Die Vermittlung zu gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Angeboten bleibt unbeschadet davon weiterhin Bestandteil der Aufgaben dieser Projekte.
    • Ziel 1.5 wird gestrichen. Es handelt sich hierbei um einen reinen Verfahrensgrundsatz, der sich in seiner sehr vielgestaltigen Umsetzung als schwer abbildbar erwiesen hat.
  • Ziel 4.2. wird gestrichen. Aus den Rückmeldungen kann festgehalten werden, dass die Bereitschaft zur weitergehenden konzeptionellen Befassung der angesprochenen Kooperation gering ist, da Ressourcen für eine Umsetzung solcher Überlegungen nicht in Sicht sind. Ein Festhalten an diesem Ziel erscheint somit nicht sinnvoll. Ziel 4.3. wird dadurch zu Ziel 4.2.
  • Ziel 5 wird gestrichen. Durch den Aufbau des Sprachförderzentrums wurde eine Institution im Bezirk geschaffen, die sich fachübergreifend und umfassend den Belangen sprachlicher Förderung und ihrer Koordination im Bezirk annimmt. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Formulierung dieses Gesundheitsziels so noch nicht gegeben. Es erscheint daher nicht sinnvoll, das Thema Sprachförderung auch weiterhin als Gesundheitsziel zu verfolgen, da auf diese Weise eine Doppelung koordinatorischer Tätigkeiten erzeugt würde.

 

Zu 2. :

Auf die Entwicklung von Indikatoren wurde während der ersten Durchführungsphase verzichtet, weil aufgrund des zusätzlichen formalen Aufwands mit Einbußen bei der Akzeptanz der Gesundheitsziele von Seiten der zu beteiligenden Einrichtungen zu rechnen war. Die Auswertung des Prozesses hat jedoch deutlich gemacht, dass das Fehlen von Indikatoren die Einschätzbarkeit des Erreichungsgrades deutlich erschwert. Für die folgende Phase wird daher der Versuch unternommen, einen Indikatorensatz für die Gesundheitsziele aufzustellen, mittels dessen ein begleitendes Monitoring möglich wird.

 

Zu 3. :

Die vorgelegten Empfehlungen sind, wie oben bereits dargelegt, das Ergebnis eines bezirksweiten ressortübergreifenden Diskussionsprozesses über die Gesundheitsziele und die dazu umgesetzten Maßnahmen. Sie sind insofern als Orientierungspunkte für die zukünftige Arbeit mit den Gesundheitszielen zu verstehen.

 

Zu 4. :

Unabhängig von der Zusammenstellung der Daten zu den Indikatoren, die in kürzerem (z.B. jährlichen) Abstand erfolgen sollte, erscheint gleichwohl eine Auswertung des Gesamtverfahrens als notwendig, um ggf. Neujustierungen am Verfahren oder Veränderungen an den Zielsetzungen vorzunehmen.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

 

 

Berlin, den 26.01.2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen