Drucksache - 2538/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2538/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb eines Imbiss-Kioskes auf dem Leopoldplatz in Berlin Mitte aussetzen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2538/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für den Betrieb eines Imbiss-Kioskes auf dem Leopoldplatz in Berlin Mitte vorerst auszusetzen.
Vor Fortführung des ggf. erforderlichen Verfahrens ist mit den bürgerschaftlichen Gremien vor Ort (Runder Tisch Leopoldplatz, Stadtteilvertretung Müllerstraße) eine Konzeption zur Fortführung einer Gastronomie auf dem Leopoldplatz zu diskutieren und abzustimmen.
Das Bezirksamt hat am 19.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 28.01.2016 fand unter Beteiligung des zuständigen Bezirksstadtrates und Vertretern des FB Stadtplanung, des Straßen- und Grünflächenamtes, des Präventionsrates, des Gebietsbeauf-tragten Jahn, Mack & Partner, der Stadtteilvertretung mensch.müller und des Runden Tisches Leopoldplatz ein Informations-Gespräch zum Interessenbekundungsverfahren „Café Leo“ statt.
Am 22.03.2016 hat die Auswahljury über die Bewerbungen zum Betrieb des Café Leo beraten und sich für das Konzept eines Bewerbers entschieden. Das Interessenbekundungsverfahren wurde aus formalen Gründen notwendig, da statt der bislang alle 6 bis 12 Monate erteilten Ausnahmegenehmigungen nun eine Nutzungsdauer von bis zu 4 Jahren vereinbart werden sollte.
Der bisherige Betreiber des Café Leo, Herr Ünlü, hat das beste Konzept vorgelegt. Mit der einstimmigen Jury-Entscheidung sind die erforderlichen Grundlagen geschaffen, die den lang-fristigen Betrieb einer gastronomischen Einrichtung als Kommunikations- und Erholungsort mit sozialen Aspekten und Funktionen auf dem Leopoldplatz und das Ziel der sozialen Kontrolle unterstützen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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