Drucksache - 2537/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß §35 Abs 7 Nr. 7 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung
2. Beschluss

 

 

 

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                                                                          Drucksache

M i t t e   von Berlin                                                                                                                                                                                                     Nr.                            / IV

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über dieBerufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß

§ 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r die aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Grit Nickel und ihre Stellvertreterin Frau Beate Heeman wird als neues beratendes Mitglied und als Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG zur Vertretung der freigeistigen Verbände benannt:

 

Frau Monika Fabri

-Humanistischer Verband Deutschlands / Berlin-Brandenburg-

 

und als Stellvertreter

 

Herr Gilbert Hartsch

-Humanistischer Verband Deutschlands / Berlin-Brandenburg-

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG als beratendes Mitglied eine Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände an.

 

Das beratende Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG wird von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Das Bezirksamt hat die Benennung des beratenden Mitgliedes in seiner Sitzung am         .01.2016 beschlossen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG i.V.m. § 35 Abs. 8 AG KJHG und § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den

 

Dr. Hanke                                                                                    Smentek

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule,Sport und Facility Management

 

 

 
 

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