Drucksache - 2514/IV  

 
 
Betreff: Gedenkstein für Johnny K.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 23.05.2016
4. Zwischenbericht
5. VzK vom 30.06.2016
6. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:   .06.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2514/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gedenkstein für Johnny K.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2514/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Gedenkstein für Johnny K. in der Rathausstraße den vertraglichen Bedingungen entspricht. Dazu ist auch eine Stellungnahme des Behinderten-beirates einzuholen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 14.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 25.04.2016 liegt dem Bezirksamt Mitte nunmehr die Stellungnahme des Behindertenbeirates vor. Diese liegt als Anlage zur Kenntnisnahme bei (Anlage).

 

Mit dem Vertreter des Vereins I am Jonny e.V. wurde in Abstimmung mit dem technischen Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Behindertenbeirates vereinbart, dass die Graniteinfassung der Gedenktafel entfernt wird. Die vordere Kante der Gedenktafel muss auf dem Niveau der Plattenbahn abschließen. Die Gedenkplatte kann in Richtung der vorhandenen Baumscheibe um 10 cm angehoben werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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