Drucksache - 2501/IV  

 
 
Betreff: Damit ratlose Eltern der Vergangenheit angehören:
Bezirkliches Spielplatzportal einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest, Urbatsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion Matischok Fraktion der SPD 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
24.02.2016 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
Transparenz und Bürgerbeteiligung Vorberatung
04.04.2016 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2016 
49. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Soziale Stadt am 24.02.2016
3. BE TraBü 04.04.2016
4. BE HA vom 05.04.2016
5. Beschluss
6. VzK vom 03.06.2016
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum   .05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2501/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Damit ratlose Eltern der Vergangenheit angehören: Bezirkliches Spielplatzportal einrichten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2501/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie anlehnend an das Spielplatzportal Paderborn (https://www.paderborn.de/microsite/jugendamt/spielplatz/109010100000091823.php?p=3,1) bzw. die Webseite eSpielplatz (http://www.espielplatz.de/ ) eine Webseite über die bezirklichen Spielplätze eingerichtet werden kann, auf welcher folgende Informationen abrufbar sind:

 

-          Welche Spielplätze befinden sich in meinem Wohnumfeld?

-          Welche Spielplätze sind für welche Altergruppen geeignet?

-          Welche Spielplätze sind derzeit z.B. aufgrund von Rattenbekämpfung geschlossen?

-          Wann wurden welche Spielplätze zuletzt gereinigt?

-          Wann wurde der Sand ausgetauscht?

-          Worauf sollten Eltern beim Besuch des Spielplatzes besonders achten?

-          Welche Spielgeräte gibt es auf welchen Spielplätzen?

-          Welche Besonderheiten gibt es auf welchen Spielplätzen (z.B. Wasserspiel, besondere Berücksichtigung von Inklusion etc.)?

-          Haben bestimmt Spielplätze Öffnungszeiten?

 

Ebenso soll je ein Feld eingerichtet werden, auf welchem Interessierte

-          Die Spielplätze bewerten können

-          Anregungen zu den Spielplätzen schreiben können

-          Ihr Interesse an Spielplatzpatenschaften kundtun können

 

Es empfiehlt sich, an den Spielplätzen QR-Codes anzubringen, um auf das Angebot aufmerksam zu machen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 17.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Entwicklung und Pflege eines Spielplatzportal, ist eine zusätzliche Leistung der Verwal-tung, die derzeit weder im Aufgabenkatalog der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (AZG, ASOG, VGG, …), noch im Produktkatalog des Landes Berlin verankert ist.

Folglich sind weder Personal- noch Sachmittel für die Leistungserbringung im Landes bzw. Bezirkshaushalt verankert.

r die Budgetierung wäre ein Produktblatt zu erstellen, um die Leistungserbringung in der KLR zu verorten.

Entsprechend der Vorgaben des §7 der LHO i.V.m. der AV zu § 7 LHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung) sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).

 

Zu § 7:

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Die Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken.

Damit gehört zur Beachtung dieser Grundsätze auch die Prüfung, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss und ob sie durch die staatliche Stelle durchgeführt werden muss.

 

Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) anzustreben. Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht darin, dass ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln oder mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit sind die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Auf-gabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Maßnahmen, die die Ein-nahmen und Ausgaben des Haushaltes unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, zu beachten. Dies betrifft sowohl Maßnahmen, die nach einzelwirtschaftlichen Kriterien (z.B. Beschaffungen für den eigenen Verwaltungsbereich und Organisationsänderungen in der eigenen Verwaltung) als auch Maßnahmen, die nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien (z.B. Investitionsvorhaben im Ver-kehrsbereich, Subventionen und Maßnahmen der Sozial- und Steuerpolitik) zu beurteilen sind. Unter die Maßnahmen fallen auch Gesetzgebungsvorhaben.

 

Entsprechend § 7 der LHO sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen Maßnahmen durch-zuführen. Sie sind daher bei der Planung neuer Maßnahmen einschließlich der Änderung bereits laufender Maßnahmen (Planungsphase) sowie während der Durchführung (im Rahmen einer begleitenden Erfolgskontrolle) und nach Abschluss von Maßnahmen (im Rahmen einer ab-schließenden Erfolgskontrolle) vorzunehmen.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen müssen mindestens Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten:

  • Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs,
  • Ziele, Prioritätsvorstellungen und mögliche Zielkonflikte,
  • relevante Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten (einschl. Folgekosten),
  • auch soweit sie nicht in Geld auszudrücken sind,
  • finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt,
  • Eignung der einzelnen Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Ziele unter
  • Einbeziehung der rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen,
  • Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme,
  • Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen (vgl. Nr. 2.2).

 

Ist das angestrebte Ziel nach dem Ergebnis der Ermittlungen oder aus finanziellen

Gründen nicht in vollem Umfang zu verwirklichen, so ist zu prüfen, ob das erreichbare

Teilziel den Einsatz von Mitteln überhaupt rechtfertigt und ob die geplante Maßnahme

besser zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte.

 

r die Realisierung des Projektes eines Spielplatzportals sind erhebliche zusätzliche Personal- und Sachmittel erforderlich.

Da es sich um eine zusätzliche Leistung handelt, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt und eigenes Personal mit der Erbringung der Pflichtaufgaben (Verkehrssicherungs-pflicht) gebunden ist, kann die Leistung nur durch Vergabe erbracht werden.

 

r die Erfassung aller Daten sind Kosten in Höhe von mindestens 220.000 € zu veranschlagen.

Die Pflege der zusätzlichen Bestandsdaten kann nur mit eigenem Personal durchgeführt werden. Dazu ist es notwendig, zwei Stellen in der Vergütungsgruppe E 9 zu schaffen. Die Personal-kosten in Höhe von ca. 122.260 € stehen nicht zur Verfügung.

r die Beschaffung der erforderlichen IT Infrastruktur sind ca. 10.000 € zu veranschlagen.

Die jährlichen Kosten Wartung und Pflege belaufen sich auf ca. 2.000 €.

Da diese Kosten ausschließlich im BA Mitte anfallen, wirkt sich die Einrichtung eines Spielplatz-portals besonders nachteilig auf das Budgetierungsergebnis des BA Mitte aus, wenn nicht sichergestellt ist, dass alle Bezirke ein gleichartiges System einführen. Es muss eine Berlinweite Lösung dazu geben. Mit Einführung des neuen Grünflächeninformationssystem sind die Daten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gespeichert. Ein Zugriff muss von dort geregelt werden und mit allen Bezirken abgestimmt werden.

 

Das BA Mitte kommt mit seinem SGA allen Informationspflichten im Zusammenhang mit der Pflege und Entwicklung der Kinderspielplätze nach.

Dies geschieht durch umfangreiche tagesaktuelle Informationen auf der Homepage des BA Mitte, durch Pressemittteilungen, (fallbezogen) Hauswurfsendungen und Info-Flyer.

Darüber hinaus erfolgt regelmäßig die Information der BVV mit ihren jeweiligen Ausschüssen.

Zudem veranstaltet die zuständige Fachabteilung anlassbezogen Bürgerinformationsveranstal-tungen.

 

Alle wichtigen Informationen zu Spielplätzen aller Bezirke sind bereits über die Internetportale der SenStadtUm einzusehen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kinderspielplaetze/index.shtml)

Zudem können im bezirklichen ISIS-Portal alle Informationen zu Spielplätzen und dem bezirk-lichen Spielplatzentwicklungsplan über den für jeden Bürger zugänglichen FIS-Broker abgerufen werden.

Informationen zu den Reinigungsintervallen sind entbehrlich, da sie den gesetzlichen Vorschriften folgen:

Auf Grundlage des Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) und den Ausführungsvorschriften zu §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinder-spielplätzen (AV Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze) vom 2. August 2010 (ABl. Nr. 33 vom 13. August 2010, S. 1354) sind Anforderungen an die Kontrolle, Wartung und Instand-setzung von öffentlichen Kinderspielplätzen vorgegeben.

 

Die Kinderspielplätze werden nach der AV wöchentlich, monatlich und in der Jahreshauptunter-suchung geprüft und gewartet. Die Ergebnisse und Erledigungsvermerke sämtlicher (wöchent-licher, monatlicher und jährlicher) Inspektionen sind vom unmittelbaren Fachvorgesetzten oder dem Auftraggeber mindestens einmal jährlich gegenzuzeichnen. Sämtliche zum Nachweis

der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Spielgeräten in Betracht kommenden Unter-

lagen sind für die Dauer von fünf Jahren nach Abbau des Gerätes aufzubewahren. Die übrigen Unterlagen sind für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.

 

- Wöchentliche Kontrolle (Visuelle Routineinspektion)

Alle unbetreuten öffentlichen Kinderspielplätze sind mindestens einmal wöchentlich zu über-prüfen auf:

- die Sauberkeit der gesamten Anlage,

- das Nichtvorhandensein spitzer oder scharfkantiger Fremdkörper,

- die stoßmpfenden Eigenschaften des Untergrundes unter den Spielgeräten

  sowie

- die Abdeckung von Fundamenten. 

 

Dabei ist die Verkehrssicherheit sämtlicher Spiel-, Wege- und Vegetationsflächen, Einfriedungen, Spieleinrichtungen und der allgemeinen Ausstattung (Wegesperren, Bänke, Abfallbehälter, Be-schilderung und anderes) zu überprüfen.

Spieleinrichtungen und Spielgeräte sind durch Sichtkontrolle zu überprüfen auf:

Schäden durch Zerstörung, Verformung, Bruchstellen, Oberflächenveränderungen, vorstehende Nägel, fehlende Schutzkappen und ähnliche Veränderungen.

 

Durch Funktionskontrollen (zum Beispiel Probenutzung, Rütteln oder andere einfache Belastungsversuche) ist die Festigkeit, Standsicherheit und das einwandfreie Arbeiten von Gelenken und sonstigen beweglichen Teilen zu prüfen.

 

- Monatliche Kontrolle (Operative Inspektion)

 

Über den Umfang der wöchentlichen Kontrollen hinaus  sind auf allen öffentlichen Kinderspiel-plätzen monatlich, bei Bedarf öfter, detaillierte Inspektionen zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage vorzunehmen. Hierbei sind insbesondere Spieleinrichtungen und Spielgeräte zu überprüfen auf: Verschleiß an Ketten, Seilen, Gelenken, Kugellagern und Intakt-heit aller Materialverbindungen (Sichtüberprüfung).

 

- Jährliche Hauptuntersuchung (Jährliche Hauptinspektion)

 

Auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen ist jährlich eine umfassende Hauptuntersuchung durchzuführen. Über den Umfang der wöchentlichen und monatlichen Kontrollen hinaus sind Spieleinrichtungen und Spielgeräte auf witterungs- und altersbedingte Mängel (Fäulnis, Korrosion, Fundamentrisse und Ähnliches), insbesondere im Bereich der Bodenverankerungen, zu überprüfen. Die Standpfosten von Spielgeräten sind hierzu mindestens bis zur Oberkante der Funda-mente freizulegen.

Bei Spielsandflächen in Kleinkinderspiel- und Wasserspielbereichen erfolgt bei Bedarf ein Sand-austausch oder eine Sandreinigung in erforderlichem Umfang. Im Gerätespielbereich sind die Fallschutzmaterialien im erforderlichen Umfang zu ergänzen.

 

Bei den monatlichen Sitzungen der Spielplatzkommission werden alle Beteiligten über Probleme und die anstehenden Arbeiten auf Kinderspielplätzen informiert.

Diese umfangreichen Pflichten führen die Kolleginnen und Kollegen bis an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus.

Schon jetzt ist erkennbar, dass trotz der o.g. beschriebenen Informationsbreite immer wieder Bürger*innen im Amt telefonisch nachfragen, da ihnen die Pressemittteilung entgangen ist, sie die Homepage nicht besucht haben und die Hauswurfsendung versehentlich als Werbung wahrgenommen haben.

Unter Abwägung all dieser Aspekte sieht das BA zunächst von der Einführung eines Spielplatz-portals ab.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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