Drucksache - 2499/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2499/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Muss erst etwas passieren? Kreuzung Invaliden-/Chausseestraße sicher machen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2499/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin und allen zuständigen Verwaltungen dafür einzusetzen, dass die Verkehrsführung auf der Kreuzung Invaliden- /Chausseestraße dringend entschärft und sicherer gemacht wird.
Insbesondere sollte dabei berücksichtigt werden:
1) Zusätzliche Kennzeichnung auf der Invalidenstraße (auch auf der jeweils linken Seite der Straße), dass das Linksabbiegen in die Chausseestraße nicht erlaubt ist –möglicherweise auch durch entsprechende Pfeile auf der Fahrbahn. 2) Zusätzliche Kennzeichnung auf der Chausseestraße (auch auf der jeweils linken Seite der Straße), dass das Linksabbiegen in die Invalidenstraße nicht gestattet ist – möglicherweise auch durch entsprechende Pfeile auf der Fahrbahn. 3) Hinweisschilder an der Invalidenstraße, wie man mit seinem Kfz in die Chausseestraße kommt (über Caroline-Michaelis-Straße bzw. Am Nordbahnhof – und Zinnowitzer Straße. 4) Hinweisschilder an der Chausseestraße, wie man mit seinem Kfz in die Invalidenstraße kommt (analog zu 3) 5) Aufhebung des Rechtsabbiegeverbots aus der südlichen Chausseestraße in die Invalidenstraße Richtung Nordbahnhof.
Das Bezirksamt hat am 23.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die verkehrsrechtliche Prüfung der angeregten Anordnungen obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB), da die zu überprüfenden Straßen im übergeordneten Straßenhauptnetz liegen.
Hierzu erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat, wo eine Prüfung des Anliegens signalisiert wurde.
Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Über die Dauer des Verfahrens kann keine Auskunft erteilt werden.
Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses wird der zuständige Fachausschuss der BVV hiervon in Kenntnis gesetzt.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
- 2 - (zu DS 2499/IV)
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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